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abhandlung·s·obrigkeit
Abhandlungsobrigkeit die für die Verlassenschafts-Abhandlung zuständige Behörde sondern die des mortuarii halber entstandene rechtführungen …
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amts·obrigkeit
Amtsobrigkeit Amtsbehörde der amtsobrigkeit aber gebührt das zulass- oder bewilligungsgeld 1702 Raase/ZMährSchles. 10 (1906) 279
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geleit·s·obrigkeit
geleitsobrigkeit , f. geleitsherr. Frisch , Adelung.
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gerichts·obrigkeit
gerichtsobrigkeit , f. 1 1) gerichtsgewalt und gebiet derselben, jurisdictio Stieler 1373 : alle die, so sich zimmerhandtwercks umb lon gebr…
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grund·obrigkeit
grundobrigkeit , f. 1) die mit obrigkeitlichen rechten ( niedere gerichtsbarkeit, bede u. s. w. ) über den bereich ihres grund und bodens au…
Adelung
landes·obrigkeit
Die Landesobrigkeit , plur. die -en. 1) Die höchste Gewalt, in einem Lande zu gebiethen und zu verbiethen und die Rechtsstreitigkeiten zu en…
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malefiz·obrigkeit
Malefizobrigkeit, f. I das Recht zur Aburteilung von Kapitalverbrechen, Malefiz (II) wie dann ... solche niedere gerichtsbarkeit, straf, geb…
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marktgericht·s·obrigkeit
Marktgerichtsobrigkeit, f. wie Marktgericht (I) [die Täter sollen] auf deß closters oder dessen marktrichters begehren ... der marktgerichts…
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markt·obrigkeit
Marktobrigkeit, f. die die Herrschaft über einen Markt (V) oder (I) ausübende Person oder Körperschaft welliche dörfer ... von alters ier ai…
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mediat·obrigkeit
Mediatobrigkeit, f. Herrschaftsträger zwischen der Reichs- oder Landesherrschaft und einem untergeordneten Territorium, einer Herrschaft ode…
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mittel·obrigkeit
mittelobrigkeit , f. jurisdictio mixta. Stieler 1373 . vgl. dazu mittelbare obrigkeit unter mittelbar sp. 2394.
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nieder·obrigkeit
Niederobrigkeit, f. die Träger der Niederoberkeit es sollen ... unsere ober- und nieder-obrigkeit und unterthanen ... die verbrecher ... geb…
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ober·obrigkeit
Oberobrigkeit, f. I wie Oberherrlichkeit (I) dieweil die loͤbl. ritterschafft ... ihre besondere ... freyheiten, herrlich-, ober- und unter-…
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ort·s·obrigkeit
ortsobrigkeit , f. : er war ortsobrigkeit. Freytag bilder 2, 1, 167 ; ihr ortobrigkeiten. J. Paul kom. anhang 1, 42 .
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pfleggericht·s·obrigkeit
Pfleggerichtsobrigkeit, f. wie Pfleggericht welche bede dörfer im pfleggericht B. ligund sein, und die pfleggerichts obrigkeit daselbst die …
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polizei·obrigkeit
Polizeiobrigkeit, f. Behörde, Gesamtheit der Amtsträger, die mit der Ausübung der Polizeigewalt betraut ist vgl. Obrigkeit (II) fische solle…
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privat·obrigkeit
Privatobrigkeit, f. zu Obrigkeit (I) nicht-landesherrliche, private Herrschaft vgl. Privatherrschaft (I) werde ihr kaiserliche majestät ... …
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rechts·obrigkeit
Rechtsobrigkeit, f. Inhaber der Rechtsgewalt ob Stralsund mit wahrheit einiger rebellion gegen die höchste römische rechtsobrigkeit könne be…
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rentamt·s·obrigkeit
Rentamtsobrigkeit, f. wie Rentamt (II) wer in ier fürstlichen gnaden wasser der Thunau vischen ... will, der soll sich jerlichen bei der ren…
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schloß·obrigkeit
Schloßobrigkeit, f. in einem Schloß (VIII) residierende Herrschaft mit Gerichtsgewalt vgl. Obrigkeit (II) eß wil aber ein ehrbar gerichte hi…
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schul·obrigkeit
Schulobrigkeit, f. Träger von Leitung und Aufsicht einer Schule (I) vgl. Obrigkeit (II) diejenigen, welche sich an ihre schul-obrigkeit undt…
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schutz·obrigkeit
Schutzobrigkeit, f. wie Schutzherr (II); auch das Recht, als solcher zu wirken vgl. Regal (I) wollen sich auch in allen vorfallenden nöthen …
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seegericht·s·obrigkeit
Seegerichtsobrigkeit, f. wie Seegericht (III) solle khein stimpler mit fischen oder fischaufkhauffen, aufm Ammer See verstattet, sondern auf…
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stadtgericht·s·obrigkeit
Stadtgerichtsobrigkeit, f. Inhaber der Gerichtsgewalt, Gerichtsbehörde einer Stadt (III); Stadtgericht (I) als Obrigkeit (II) vgl. Gerichtso…
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stadt·obrigkeit
stadtobrigkeit , f. : stadtobrigkeit, magistrato cittadino, signoria, reggenza della città. Kramer dict. 2 (1702) , 901 c ; obrigkeit, ' der…
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stift·s·obrigkeit
Stiftsobrigkeit, f. I Aufsichts- oder Exekutivbehörde, Obrigkeit (II) eines ¹Stifts (I) zween entleibet, ... und nachdem die thaͤtter entwic…
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Säkularobrigkeit, f. weltliche Obrigkeit weilen das closter durch die fundation deren von Bramstede geistlichen ordens und bremischen stifft…
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territorial·obrigkeit
Territorialobrigkeit, Territorialoberkeit, f. wie Territorialhoheit daß die cloͤster ihren fuͤrsten oder sonst reichs-prælaten-stand ohne te…
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unter·obrigkeit
unterobrigkeit , f. , magistratus inferior Th. Haym jurist. lex. (1738) 1276 . zu obrigkeit 2: vgl. niedere obrigkeit th. 7, 1115; unterober…