Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rentamt n.
rentamt , n. eine behörde oder amt, welchem die einnahme und berechnung von renten obliegt, sowie der verwaltungsbezirk der behörde. Schm. 2, 126 ; sollte folgenden tages im renntamt es ( das geld ) abfordern lassen. Schweinichen 1, 161 .