Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
seegericht n.
seegericht , n. 1 1) see-gerechtigkeit, f., see-gericht, n. ammiralità. Kramer dict. 2, 729 c ; gericht, das in sachen, die das seewesen ( schifffahrt, seehandel, seekrieg ) betreffen, recht spricht. Adelung : dasz sich ein reichthum von seerechtlichen normen nach allen richtungen hin durch gewohnheiten der am seeverkehr theilnehmenden, urtheile und sprüche der seegerichte entwickelt hat. staats-lex. 3 13, 307. 2 2) judicium aggerale. Frisch 2, 253 b . 3 3) mahlzeit, speise auf see, auf dem schiffe genommen: es sei seeluft, einwürkung von seegerichten, unstäter schlaf, oder was es sei, ich hat…