Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Mündel N.
Mündel, N. M., F., ›unter Vormundschaft stehende Person‹, urspr. mmd. mundelin (14. Jh. Rotenburg), seit 16. Jh. hd., spät- mhd. mündel, N., ›Mündel‹ (im 18. Jh. geläufig), zu Mund, F., ›Schutz‹
Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Mündel, N. M., F., ›unter Vormundschaft stehende Person‹, urspr. mmd. mundelin (14. Jh. Rotenburg), seit 16. Jh. hd., spät- mhd. mündel, N., ›Mündel‹ (im 18. Jh. geläufig), zu Mund, F., ›Schutz‹
Lautwandel-Kette
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Mittelniederdeutsches Wb.
mündel , mündelîn , mündelinc , münt- , m. , Mündel, minderjähriges Kind im Verhältnis zu seinem Vormund, der m.e. gö̂de…
Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege
Der Mündel , des -s, plur. ut nom. sing. eine unmündige, der Vorsorge eines Vormundes anvertraute Person. Ich lasse mir …
Goethe-Wörterbuch
Mündel dem Schutz eines Vormundes anvertraute Person Ein junger Mann..der..blödsinnig geworden war, wohnte als M. in mei…
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Mündel (lat. Pupillus , weiblich: Pupilla ), die unter Vormundschaft (s. d.) stehendeminderjährige Person; Mündelvermöge…
Pfälzisches Wb. · +2 Parallelbelege
Mündel n. : ' unter Vormundschaft stehender Minderjähriger ', Minnel [ Schandein Sprachsch. 42]. SHW Südhess. IV 818 .
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Wortbildung
12 Bildungen · 11 Erstglied · 1 Zweitglied · 0 Ableitungen
Zerlegung von muendel 2 Komponenten
muendel setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
Campe
Das Mündelamt , — es, Mz. — ämter, s. Campe Mündelrath .
FindeB
* mündelbor swm. s.v.a. muntbor Ksk.
FindeB
* mündelehe subst. Mündelschaft? Ksk.
DWB
mündelgeld , n. geld von mündeln: mündelgelder, vormundschaftsgelder, in Sachsen, pecunia pupillorum. Frisch 1, 673 c .
Wander
Mündelgelder Die Mündelgelder schröpfen. – Parömiakon, 84. Sie veruntreuen, zum eigenen Vortheil verwenden. ( Judas der Erzschelm, I. )
Campe
Das Mündelgericht , — es, Mz. — e, s. Campe Mündelrath .
Campe
○ Das Mündelgut , — es, Mz. — güter , ein dem Mündel oder den Mündeln gehöriges Gut, Eigenthum (Bonum minorum, Minorennen gut).
Lexer
mündelîn , mündel stn. BMZ dem. zu munt, mündchen. mündelîn Ms. Teichn. Reinfr. B. 257. 3850. Heldb. K. 30,28, mündlein Da. 142. 177. 251. 3…
Campe
○ Der Mündelrath , — es, Mz. — räthe . 1) Ein Rath, eine gerichtliche Behörde oder Gericht, welches für die Angelegenheiten der Mündel sorgt…
Campe
○ Die Mündelsache , Mz. — n , eine Sache, welche ein Mündel, oder das Eigenthum eines Mündels betrifft.
Meyers
Mündelsicherheit , bisher pupillarische Sicherheit genannt, die Sicherheit, die für auszuleihende Mündelgelder vom Gesetz verlangt wird. Nac…
Campe
◎ Der Rechtsmündel , — s, Mz . gl. ein Mündel in Rechtssachen, d. h. eine Person, welche ein Sachwalter vor Gericht in Rechtssachen vertritt…