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Meineid

ahd. bis spez. · 19 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
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20 in 19 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Meineid

Bd. 13, Sp. 553
Meineid (vom mittelhochd. »mein«, d. h. falsch, Falscheid, lat. Perjurium), eine falsche Aussage oder Versicherung, zu der man die Anrufung Gottes mißbraucht. Das kanonische Recht und das ältere deutsche Recht, namentlich die sogen. Carolina, die (Art. 107 u. 108) den M. mit Abhauen der Schwurfinger bestrafte, ja sogar noch das sächsische und thüringische Strafgesetzbuch behandelten die Tat als Religionsverbrechen, während das moderne Strafrecht den M. als Verbrechen gegen öffentliche Treue und Glauben auffaßt, so namentlich auch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch, das den M. im Abschnitt 9 als besonderes Verbrechen abhandelt. Es begreift unter M. im allgemeinen den vorsätzlich falschen Parteieid im Zivilprozeß (M. im engern Sinne, Strafe Zuchthaus von 1–10 Jahren, § 153) und das vorsätzlich falsche beschworne Zeugnis und Gutachten (gleiche Strafe, bei schwerem Erfolg noch erhöht, § 154). Wissentlich falsche Versicherung an Eides Statt, d. h. falsches Handgelübde u. dgl., ist mit Gefängnis von 1–3 Jahren bedroht (§ 156). Während andre Gesetzgebungen immer Vorsätzlichkeit und Wissentlichkeit voraussetzen, kennt das Reichsstrafgesetzbuch auch den fahrlässigen Falscheid (§ 163, Gefängnis von einem Tag bis zu einem Jahr). Wohl zu scheiden von »Versicherung an Eides Statt« ist es, wenn gewisse Religionsgesetze die Ablegung eines Eides verbieten und die Gesetze den Religionsgenossen statt des Eides eine feierliche Beteurungsformel gestatten. Diese Beteurungen gelten dem Eid gleich, und ihre Falschheit wird als M. oder fahrlässiger Falscheid bestraft (§ 155). Das Reichsstrafgesetzbuch hat aber auch die unternommene Verleitung zum M. (§ 159) sowie die Verleitung zum Falscheid, bei dem der Schwörende in gutem Glauben eine unwahre Tatsache eidlich erhärtet (§ 160), als besondere Vergehen behandelt; die letztere dieser beiden Strafdrohungen unterliegt (nach v. Liszt u. a.) erheblichen Bedenken. Rechtzeitiger Widerruf bewirkt Strafermäßigung beim vorsätzlichen M. (§ 158), Strafaufhebung beim fahrlässigen Falscheid (§ 163). Andre Strafermäßigungsgründe stellt § 157 auf. Als eigentümliche Nebenstrafe beim M. findet sich (§ 161) die dauernde Unfähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden. Das österreichische Strafgesetzbuch (§ 199 a, 204) behandelt den M. als eine Art Betrug und bestraft denselben unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Interessen, die durch den M. geschädigt wurden. Das beste Mittel, dem M. entgegenzutreten, ist die sparsamere Anwendung des Eides in eigner und fremder Sache sowie die Einführung einer feierlichen Form bei Abnehmung des Eides, wie sie früher üblich war; es sei denn, daß man die Lüge vor Gericht überhaupt unter Strafe stellt und den Eid ganz abschafft. Eine hierauf gerichtete Bewegung in Deutschland gewinnt mehr und mehr Anhänger. Vgl. Liszt, M. und falsches Zeugnis (Wien 1876) und Die falsche Aussage vor Gericht oder öffentlicher Behörde (Graz 1877); Binding, Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts, besonderer Teil, Bd. 2, S. 128 bis 168 (Leipz. 1904). S. auch Eid.
3082 Zeichen · 48 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 8.–11. Jh.
    Althochdeutsch
    meineidst. m.

    Althochdeutsches Wörterbuch · +2 Parallelbelege

    meineid st. m. , mhd. meineit, nhd. meineid; as. mênêth , mnd. mê i nê i t, mnl. meineet; afries. mēnēth; ae. mánáþ ; an…

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Meineid

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Der Meineid , des -es, plur. die -e. 1) Ein mit Wissen und Vorsatz geschworner falscher Eid, ein falscher Eid; zum Unter…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Meineid

    Goethe-Wörterbuch

    Meineid Wortbruch, nicht eingehaltene Zusicherung [ Sickingen: ] Auf die Nachricht von ihrem [ der kaiserlichen Räte ] M…

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Meineid

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Meineid , Verbrechen des wissentlich falschen Eides oder der wissentlich vorsätzlichen Verletzung einer eidlich übernomm…

  5. modern
    Dialekt
    Meineid

    Elsässisches Wb. · +4 Parallelbelege

    Meineid [Mǽnæit K. Z. ; Mǽnǽt Lorenzen ] m. Meineid.

  6. Sprichwörter
    Meineid

    Wander (Sprichwörter)

    Meineid 1. Des Meineids der Verliebten lacht der Himmel. 2. Ein Meineid noch brennt, wenn Leib und Seel' sich trennt. 3.…

  7. Spezial
    Meineid

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Mein|eid m. (-[e]s,-e) (falscher Eid/Schwur) joramënt falz m. ▬ einen Meineid leisten dé jö n joramënt falz.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit meineid

29 Bildungen · 28 Erstglied · 0 Zweitglied · 1 Ableitungen

Zerlegung von meineid 2 Komponenten

mein+eid

meineid setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

meineid‑ als Erstglied (28 von 28)

meineid(e)

DRW

meineid(e), adj., auch subst. I von Personen: wie meineidig (I); auch in mehrgliedrigen Formeln mit rechtlos u. treulos si sprâchen, si solt…

meineidec

Lexer

mein-eidec , mein-eidic adj. ib. dasselbe Engelh. Alph. 219. Dietr. 7186 var. Ls. 1. 430,111. Berth. 279,14. Ksr. 119. Mühlh. rgs. 89 ;

Meineiden

Campe

mein·eiden

✱ Meineiden , v. trs . des Meineides beschuldigen. »Der einen menschen meinaydet.« bei Oberlin. D. Meineiden .

meineider

DWB

meine·ider

meineider , m. der einen meineid geleistet hat: periurus mainaider, maineider, maneider Dief. 427 c ; manaider nov. gloss. 288 b ; von meine…

Meineiderin

DRW

meineid·erin

Meineiderin, f. Frau, die einen Meineid begangen hat ein diepin, ein mainayderin, ein verraterin, ein erabschniderin 1379 ZSchwabNeuburg 4 (…

meineidic

KöblerMhd

meineidic , Adj. nhd. meineidig, eidbrüchig ÜG.: lat. (periurare) BrTr, periurus Gl Hw.: s. meineide; vgl. mnl. meinedich, mnd. mēnēdich Q.:…

mêⁱnêⁱdich

MNWB

mein·eidich

mêⁱnêⁱdich (meyne[y]dich) , adj. , meineidig, eidbrüchig, gegen den (Amts-)Eid verstoßend; glaubensabtrünnig. — Subst. de m.-ige = mê(i)nê(i…

meineidig

DWB

meine·idig

meineidig , adj. einen meineid geschworen habend: periurus meineidig, meinedig, meineidiger, gekürzt meideger Dief. 427 c ; meineidig, eidbr…

Meineidiger

Wander

Meineidiger Den Meineidigen hängt man über alle Diebe. – Graf, 374, 494. »Man möhte en (so einen meaneidt schwor) hengen baven alle deve.« (…

meineidigkeit

DWB

meineidig·keit

meineidigkeit , f. zustand eines meineidigen : periurium meineidigkeit, meineidikeit Dief. 427 c .

meineidiglich

DWB

meineid·iglich

meineidiglich , adv. in meineidiger weise, durch meineid: die mich meinaidiglich betrogen. Weckherlin 57 .

meineidisch

DWB

meineid·isch

meineidisch , adj. und adv. in derselben bedeutung: falsche, meineidische, mörderliche nachsteller. Butschky Patm. 458 ; du, leider, kennst …

meineidschwören

DWB

meineid·schwoeren

meineidschwören , verb. falsch schwören, für früheres mhd. meinswern zu einer zeit gebraucht, wo man das einfache mein nicht mehr verstand u…

meineidschwörer

DWB

meineid·schwoerer

meineidschwörer , m. , älter nur meinswerer: wern die von Nürnberg eitel heiden und juden und von der kristnheit auszgestoszen, und weren ke…

Meineidschwören

DRW

meineid·schwören

Meineidschwören, subst. inf., v. das Ablegen eines Meineides um 1300 Frauenlob 361 periurare ... meynetschweren 1469 DiefenbGl. 427c Faksimi…

Meineidschwörer

DRW

meineid·schwörer

Meineidschwörer, m. Person, die meineidig (I) geworden ist wern die von Nurnberg ... ketzer und meineidswerer 1450 HistVolksl.(Lilienc.) I 4…

meineidshalb

DRW

meineid·s·halb

meineidshalb, adv. wegen eines Meineides NürnbRef.(1479/84) XXII 4 Volltext (und Faksimile)

meineidære

KöblerMhd

meineidære , st. M. nhd. „Meineider“, Meineidiger, Eidbrüchiger, Betrüger Hw.: vgl. mnl. meineder, mnd. mēnēder* Q.: Lucid (1190-1195), ErzI…

meineidærinne

KöblerMhd

meineidærinne , st. F. nhd. „Meineiderin“, Meineidige Q.: DRW (1379) E.: s. meineiden, meineit W.: nhd. DW- L.: DRW

meineidīg

KöblerAhd

meineidīg , Adj. nhd. meineidig, eidbrüchig ne. perjurious ÜG.: lat. periurus Gl Q.: Gl (12./13. Jh.) E.: s. meineid W.: mhd. meineidic<b>, …

Ableitungen von meineid (1 von 1)

meineide

Lexer

mein-eide adj. BMZ meineidig Aneg. Tund. Kchr. D. 155,19. 223,20. 405,27. Berth. 279,12. Wg. 336. Ulr. Wh. 155 c . Albr. 16,265. 24,111. Mgb…