Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
meineidig adj.
meineidig , adj. einen meineid geschworen habend: periurus meineidig, meinedig, meineidiger, gekürzt meideger Dief. 427 c ; meineidig, eidbrüchig, der einen falschen eid thuot, periurus Maaler 286 c ; wie es dem meineidigen gehet, so gehets auch dem der den eid fürchtet. pred. Sal. 9, 2; den lügnern, den meineidigen. 1 Tim. 1, 10 ; so aber einer ein urphed mit sachen, darumb er das leben nicht verwirket hat, fürsetzlich und freventlich verbreche, der soll als ein meineidiger mit abhawung der hand oder der finger .. gestraft werden. Carolina art. 108; und werden mainaidig, wenn wir mit willen u…