Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
mäkeln
mäkeln
Makler m. ‘Vermittler von Handelsgeschäften, Unterhändler zwischen Käufer und Verkäufer’. Die Aufnahme von mnl. mākelāre, mākelēre, nl. makelaar, mnd. mēkeler, mākeler erfolgt zuerst ins Md. (15. Jh.). Bis zum 17. Jh. setzt sich Makler im gesamten dt. Sprachgebiet gegen ausschließlich obd. Unterkäufel und westobd. westmd. Unterkäufer durch; vgl. in: Zur Ausbildung d. Norm d. dt. Literaturspr. 2 (1976) 199 ff. Die Herkunft des nl. Wortes ist ungewiß. Da nl. makelen (s. unten) später belegt ist als mnl. mākelāre, wird eine Ableitung vom Verb fraglich. Zu weiteren Herleitungsversuchen vgl. Nl. 423. makeln Vb. ‘Maklergeschäfte betreiben, vermitteln’. Übernahme (17. Jh.) von gleichbed. nl. makelen, dessen Herkunft ebenfalls nicht sicher geklärt ist. Erwogen wird die Ableitung von nl. makelaar (s. oben) oder (was glaubwürdiger erscheint) Erklärung des Verbs als Iterativbildung zu nl. maken ‘machen, handeln’ (s. machen). Daneben steht im Nd. bis ins 18. Jh. umgelautetes gleichbed. mäkeln, das mit der aus ‘Geschäfte machen, unterhandeln, feilschen, an der Ware etw. aussetzen’ entwickelten Bedeutung ‘tadeln, etw. auszusetzen haben, nörgeln’ ins Hd. aufgenommen wird.