Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Herrscher
Herrscher
herrschen Vb. ‘die Gewalt eines Herrn haben, befehlen, regieren’, ahd. hērisōn (um 900), mhd. hērschen, hē̌rsen ‘Herr sein, die Macht eines Herrn haben’ sowie (aus dem Hd. übernommen?) mnd. hērschen, mnl. heerscen, nl. heersen ist zum Komparativ des unter hehr (s. d.) behandelten Adjektivs gebildet (ahd. hēriro) und bedeutet daher eigentlich ‘älter, würdiger sein’, wird aber bald inhaltlich an das unter Herr (s. d.) dargestellte Substantiv angelehnt. Im Mhd. bzw. Nhd. wird rs zu rsch weiterentwickelt. – Herrscher m. ‘wer herrscht, Gewalt, Macht ausübt, Regent’, ahd. hērisāri ‘Herrscher, Imperator’ (11. Jh.), mhd. herscher. anherrschen Vb. ‘herrisch anreden, anfahren’ (Mitte 19. Jh.). beherrschen Vb. ‘über etw. oder jmdn. Gewalt, Macht haben, regieren, (seine Gefühle) in der Gewalt haben, zügeln, bezwingen’ (15. Jh.); dazu Beherrschung f. ‘Herrschaft, Regierung, Regiment, das Bezähmen, Sichzügeln, Diszipliniertsein’ (15. Jh.). vorherrschen Vb. ‘vor anderem Einfluß, Wirkung haben, überwiegen, dominieren’ (15. Jh., geläufig seit 19. Jh.).