Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Gesinnung f.
Gesinnung f.
Gesinnung f. ‘Meinung, Einstellung, Denkweise’ wird im 18. Jh. zu heute nicht mehr üblichem gesinnen ‘meinen, denken an etw.’, aber auch ‘begehren, verlangen’ (zu sinnen, s. d.) gebildet (vgl. bereits vereinzeltes mnd. gesinninge ‘das Ansinnen, Begehren’). Seit dem 19. Jh. bezeichnet Gesinnung vornehmlich die politische Haltung und Denkweise eines Menschen und bildet Komposita wie gesinnungslos Adj. ‘ohne feste politische Haltung, skrupellos’ (19. Jh.), Gesinnungslosigkeit f. (19. Jh.), Gesinnungslump m. ‘wer seine (politische) Haltung um bestimmter Vorteile willen ändert’, Gesinnungslumperei f. (beide 20. Jh.).