Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
geläufig
geläufig , verstärkte nebenform von läufig, das daneben ganz in den hintergrund getreten ist, nur in landläufig noch wolerhalten; die zeugnisse für geläufig gehen nicht übers 17. jh. zurück, gewiss nur zufällig, da läufig ins 15. jh. oder weiter zurückreicht. s. auch DWB geläuftig . 1 1) geläufige hand, zunge, die sich leicht und flink bewegen: mein herz wallt auf, erfüllt von hohen dingen, und heiszet mich vom könig etwas singen, die zunge sol geschärfet durch verstand, geläufig sein wie eines schreibers hand. Opitz 4, 88 ( ps. 45 ), eine stelle die sich schon Schottel 350 a notiert hatte, wä…