Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Billett n.
Billett n.
Billett n. ‘Berechtigungsschein’ (namentlich ‘Fahr-, Eintrittskarte’) sowie ‘kurze schriftliche Mitteilung, Briefchen’; heute veraltet, in der ersten Bedeutung noch im Schweiz. gebräuchlich. Mfrz. frz. billet m. ‘Briefchen, Anweisung, Schein, Los’ (15. Jh.), hervorgegangen aus der (wohl unter Einfluß von afrz. bille ‘Kugel’ entstandenen) Nebenform afrz. billete von afrz. bullete f. ‘Siegelabdruck, Medaillon, Bescheinigung, amtlicher Bericht’ (zu afrz. bulle ‘Kugel, Siegelkapsel, Urkunde’, nach lat. bulla ‘Blase, Buckel, Knopf’, mlat. auch ‘Siegel, gesiegelte Urkunde’, s. 2Bulle f. und Bulletin), gelangt Anfang des 17. Jhs. im militärischen Bereich als ‘Quartierschein’ (frz. billet de logement) ins Dt.; seit Beginn des 18. Jhs. bedeutet es ‘Briefchen’ (daher im 18./19. Jh. auch Billetdoux ‘Liebesbrief’ nach gleichbed. frz. billet doux), dann außerdem ‘Eintrittskarte, Lotterielos’ (18. Jh.) und ‘Fahrkarte’ (19. Jh.). Die eindeutschende Schreibung mit -tt (zunächst im Plur. Billette) setzt sich erst Ende des 19. Jhs. durch. Bereits vor der Übernahme von frz. billet findet sich in dt. Texten ein (noch in obd. Mundarten weiterlebendes) bolete, bolite ‘Zollbescheinigung, Geleitbrief’ (15./16. Jh.), das wahrscheinlich als Entlehnung aus gleichbed. ital. bolletta (auch bulletta, Ableitung von ital. bolla ‘Siegel, Urkunde’, dieses ebenfalls aus lat. bulla) anzusehen ist.