Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
ausreden
ausreden
- ›etw. aussagen, aussprechen; etw. verkündigen‹
- ›etw. in phonetisch bestimmter Weise aussprechen; etw. mit Akzent aussprechen‹
- ›etw. der Größe des Auszusagenden entsprechend aussprechen, etw. erschöpfend, vollständig aussagen, beschreiben, schildern‹.
- ›zu Ende reden, ausreden‹.
- ›etw. durchsprechen, besprechen; etw. verabreden, vereinbaren, festlegen, eine Übereinkunft treffen‹.
- ›jm. etw. ausreden, jn. von einer Meinung abbringen‹.
- ›jn. zu etw. überreden, von etw. überzeugen‹.
- ›sich aus etw. herausreden, eine Ausrede gebrauchen; jn. durch eine für ihn günstige Aussage entlasten; etw. beschönigend darstellen und dadurch entschuldigen‹; offen zu 9.
- ›sich wegen eines Vergehens vor Gericht rechtfertigen, verteidigen; jn./sich wegen Nichterscheinens vor Gericht förmlich und mit Gründen entschuldigen‹; vorwiegend obd.; rechtssprachliche Spezialisier
- ›sich religiös (vor Gott) rechtfertigen‹; religionssprachliche Spezialisierung zu 8.
- ›etw. ausplaudern, ausschwatzen‹; offen zu 1.