Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
anklagen
anklagen , accusare, nnl. aanklagen, mit dem gen. der sache, statt dessen aber auch praepositionen gebraucht werden: einen auf leib und leben anklagen, einen des mordes, diebstals anklagen; sein eignes gewissen klagt ihn an; klagte sie an, dasz sie ire brüder ums geld verkauft hätten. 2 Macc. 10, 21 ; ich werde angeklagt umb der hofnung und auferstehung willen der todten. apost. gesch. 23, 6 ; über der auferstehung der todten werde ich von euch heute angeklagt. 24, 21; aber gern will ich mich eines fehlers anklagen. Klinger 11, 275 ; alles bösen, das geschehn ist, des klagen dich der sultan un…