vormals,
adv. ,
in älterer schreibung vormahls (
s. oben vormal, vormalen, vormalens);
vgl.fürmals th. 4, 1, 1,
sp. 771;
mhd. vormâles Lexer 3, 474; Diefenbach-Wülcker 588 (14.
jh.);
olim vormals Diefenbach
gl. 395
a; vormals, vergangner zeyt,
in praeteritum, olim, antehac Maaler 476
a; Stieler 1223; Kramer
teutsch-ital. dict. 2 (1702) 16
a; vormahls,
antehac, antea, olim Steinbach 2, 16;
in gleicher schreibung bei Frisch 2, 407
a; Adelung
und Campe. Heynatz
antibarb. 2, 602
will statt vormals ehemals
gelten lassen. vor males
ist gebildet wie mhd. ê mâles,
über vor
mit genit. zeitbestimmungen s. vor IV,
sp. 804; vormal
ist am ehesten als adverb. acc. zu vormals
aufzufassen, vormalen
als dat. pl., der dann nochmals mit genitiv. s
versehen wurde. mnl. voremaels Verwijs-Verdam 9, 1020. — vormales
noch bei Steinhöwel: das sy auch wol vormales ... erkant hette
decamerone 419
Keller. —
wunderliche, sonst nicht zu belegende zusammensetzung: im übrigen war auf demeselben hof ein knecht vorhermals oft von der trud gedrückt worden br. Grimm
dt. sagen (1891) 1, 172. 11) Adelung
gibt als bedeutung des adv. an: '
in einer unbestimmten vergangenen zeit'.
es hängt vom zusammenhange und der umgebung ab, ob das adv. eine ferne, nähere oder auch nächste vergangenheit bezeichnet; zu beachten ist aber, dasz bei unmittelbar vorangehendem v.
allmählich von vorher
verdrängt zu werden scheint. 22)
weit zurückweisend: aber jetz gefalt es got, das in teutscher nation wider ein ursprung hab in alle wält ein christlich wäsen, wie v. ausz Judea geschehen ist Eberlin v. Günzburg 1, 3
ndr.; dergleichen proben ihrer tugend ..., als Joseph v. überstanden
d. vernünft. tadlerinnen (1725) 2, 47; wo v. skalden und vikinge mit schwert und liede auf ihren rossen des erdegürtels (
schiffen) das meer durchwandelten Herder 5, 169
S.; die stimme des vaterlandes, die v. in den versammlungen der Griechen und Römer so mächtig ertönte Abbt (1768) 6, 2, 7; der vormals das gesetz auff Sina hat befohlen Opitz
t. poemata 188
ndr.; zu hause mäszig seyn, zum felde stets bereit, das brachte vormals Rom zu pracht und herrlichkeit Gottsched
ged. (1750) 44; vormals redete gott durch offenbarende träume unsern vätern Klopstock
Messias 4, 59. 33)
unbestimmter oder eine nähere vergangenheit bezeichnend; auch hier zieht in manchen fällen der neuere sprachgebrauch vorher
oder früher
vor: praejudicium ... ein urtheil, so v. gefellt ist in einem gleichen handel Calepinus
dict. XI ling. (1589) 1132
a; darumb du uns so unzimblichen handelst, des wir v. ungewonet sein
d. ackermann aus Böhmen s. 5
B.-B.; der selbe knecht war vormols her Wulffs kemerer
d. Marienb. treszlerb. 65
Joachim; do ich v. in Seeland war Dürer
tageb. (1884) 80; es kam aber auch Nicodemus, der v. bey der nacht zu Jhesu komen war
Joh. 19, 39; kame der kaiser ... wieder in das cabinet, da er den könig v. gesprochen A. U. v. Braunschweig
Octavia (1677) 1, 26; (
Erasmus verläugnete in Basel Hutten,) den er v. zum himmel erhoben hatte Herder 16, 290
S.; schon v. ärgerte mich diese composition genug Göthe 21, 50
W.; und darnach, wie er gieng an den perg Olivet, als er vormals gewönlich tet
altdt. passionssp. aus Tirol 4
Wackernell; und halt dich fein einsam allein, wie du vormals hast gethon H. Sachs 17, 113
K.-G.; neue gedanken, von denen mir vormals keiner gedacht war Klopstock
Messias 4, 792; höre mich endlich einmal, da du vormals (
πάρος) nimmer mich hörtest, als der gestad anstürmende gott mich zürnend umherwarf Voss
Od. 6, 325
Bernays; o Octavian? du vormals mein gemahl Tieck (1828) 1, 92. 44)
vor adj. und part.: das wir in v. an e. kay. maj. unsern abgegangenen schreiben gemeldet
verh. d. schles. fürsten u. stände 1, 164
Palm; wie? v. tapfferer printz, sagte er Ziegler
d. asiat. Banise (1689) 31; die v. geltende kritik Herder 22, 144
S.; einer v. berühmten schönheit Wieland
Agathon (1766) 1, 279; eine still gelegene, v. geistliche wohnung Mörike (1905) 3, 35. 55)
ausdrücklich einem späteren oder dem gegenwärtigen zustande gegenübergestellt; es kann eine weiter zurückliegende vergangenheit gemeint sein, meist aber die nächste: das glück macht den menschen subtil ..., der v. ist grob geweszt A. v. Eyb
spiegel d. sitten (1511) e 2
a; redest doch anders davon, dan du v. pflegest Hutten 2, 185
B.; mancher reutet daher auff einem groszen gaul, der vormahls zu fusz gieng Lehman
florileg. polit. (1662) 3, 228; so bist du nicht das biedere mädchen mehr, das du v. warest Musäus
volksm. 1, 26
H.; und sih der schöne himmel klar, der vormals wie beschlossen war Ringwalt
evang. (1581) f 2
b; da speise vormals sucht ein rind, da ruht itzt der jungfrauen kindt P. Gerhardt
bei Fischer-Tümpel
kirchenlied 3, 438
a; und zog vor deinem blick den nebel weg, der vormals (
πρίν Il. 5, 127) ihn umgab Bürger 160
a Bohtz; die vormals deines gleichen waren, die zwingt jetzt deines scepters macht Schiller 11, 230
G. festgeworden ist v.
zur bezeichnung des früheren namens einer firma: Albert Müller, vormals Schulzes erben. 66) wie v., als v.
u. ä.: wie dauchstu mich yetz so vil schöner dann v. Boltz
Terenz (1539) 49
a; seitdem ist sie gar nicht mehr wie v. Miller
briefw. dreier akad. freunde (1778) 1, 300; an der brust dieser lieben liegt noch der himmel wie v. Göthe 11, 81
W.; wenn, wie vormals, dein ohr, zur zeit des goldenen alters, stammelnde seufzer vernähm Klopstock
oden 1, 76
M.-P.; sie hatten von schweinen die köpfe, stimmen und leiber, auch die borsten; allein ihr verstand blieb völlig, wie vormals (
ὡς τὸ πάρος περ) Voss
Od. 10, 240
Bernays. 77)
in älterer sprache bei rückverweisung in einem schriftwerke: so es doch solt umbgekert sein, wie v. gesagt ist Luther 34, 1, 68
W.; wie v. steht im ersten tractat Paracelsus (1616) 2, 27
Huser; hier schicke ich das gespräche, dessen ich v. gedacht Chr. Weise
d. drey klügsten leute (1675) 115. —
in der folgenden stelle in dem sinne, dasz etwas vorausgehen musz, bevor etwas anderes zu erwarten ist: (
gott) will es eben nicht thun, sondern will, das du im die ehr v. thun solt Luther 17, 1, 19
W. —
verstärkt durch einst: es hat sich ouch v. einest zuo tragen Th. Platter 85
Boos. — zu vormals: (
zinse,) die sie doch zuo v. geben hetten
d. fürstenth. Wirtemberg n. landsordnung (1536) g 3
a. — Fischer
schwäb. wb. 2, 1664
belegt aus einer quelle des 14.
jh. v.
als conj. im sinne von ehe, bevor.