Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verrufen verb.
verrufen , verb. öffentlich bekannt machen, in schlechten ruf bringen. starkes zeitwort, doch ragt hier in das westgerman. wie beim einfachen worte ein schwaches ' rufen ' herein ( s. theil 8, 1397), das im goth. hropjan, im ahd. ruofen, ruofte seine verwandten findet. so verrueft vich. weisth. 1, 17, 80. 1 1) öffentlich ausrufen ohne schlimme nebenbedeutung, noch heute in der bair. mundart erhalten, Schm. 2, 68 Frommann. ebenso schwäb. Schmid 441 ; in alter zeit häufiger, so diu pfant verruefen, öffentlich ausbieten. Grimm weisth. 1, 67 : den 27 februarii ist ain gemaine pundtnus zu beschirmu…