topp,
interj. der zustimmung, besonders beim bekräftigenden handschlag und beim zutrinken, wenn man die trinkgefäsze zusammenstöszt. der ausruf hat in der nhd. schrift- und umgangssprache des 18. und 19. jhs. allgemeine geltung erlangt, nachdem er gegen ende des 17.
jhs. aus der niedersächs. volkssprache in die obersächs. literatursprache aufgenommen worden war. er taucht zuerst in Reuters
Schelmuffsky auf, in wbb. wird er zuerst von Rädlein (1711) 1, 881
und Sperander
frauenz.-lex. (1727) 743
b verzeichnet, regelmäszig seit Adelung 4, 929
und Campe 4, 851.
schon diese lexicographen haben auf die mitunter ähnlich verwendete franz. interj. (je) tope!
hingewiesen, die aus der älteren redensart beim kartenspiel je tope et tingue
stammt und eigentlich '
ich will beim spielen mithalten'
bedeutet. die bestimmte meinung, dasz das wort mit anderen spielerausdrücken etwa im 17.
jh. aus Frankreich importiert wurde, ist auf grund einer brieflichen mittheilung Schmellers
von Weigand
synon. (1843) 3, 735
aus gesprochen und nach ihm in den etym. handbüchern allgemein wiederholt worden. diese herleitung steht aber im widerspruch mit der thatsache, dasz der deutsche ausruf in einer allgemeinen verwendung erscheint, die auf einen besonderen gebrauch gerade beim spiel nicht zurückgeführt werden kann. aus seinem auftreten auch in nieders. redensarten wie topp machen '
eine vereinbarung treffen'
und besonders topp halten '
an einem vertrag festhalten',
ferner in der schon in einem diplom von 1351
festgehaltenen, das '
handgeld'
als symbol der rechtsgültigkeit eines abgeschlossenen vertrages bezeichnenden zusammensetzung toppschilling
ist vielmehr erschlieszbar, dasz das wort, wie schon Adelung
und J. Grimm
rechtsalterth. 2
4, 148
erkannt haben, aus der altniederd. rechtssprache stammt und dasz seine verwendung in der rechtssprache zusammenhängt mit dem gebrauch der verbalbildungen niederd. tippen, stippen
und hochd. tupfen als ausdrücken für eine die rechtsgültigkeit symbolisierende '
berührung'.
der ausruf topp!,
der noch heute vielfach den handschlag begleitet, ist nichts anderes als das niederd. subst., das die feierliche, die rechtsgültigkeit einer vereinbarung bekräftigende berührung, ursprünglich eine '
berührung'
überhaupt bezeichnet. als sprachliche bildung ist die form topp
das ergebnis einer umgestaltung der lautung dopp,
die die function eines die '
berührung'
ausdrückenden verbalabstracts hatte; vgl. 1topf I
sp. 815
ff. die verhärtung des dentalanlautes war die folge einer formangleichung. neben den ursprünglichen bildungen des verbalabstracts dopp- < dupp-
und des verbs duppjan
stehen in den bedeutungen '
eintauchen'
und '
berühren'
als alte doubletten stopp- < stupp-
und stuppjan
mit einem offenbar von haus aus als präfix vorgeschlagenen s,
nach dem das anlautende d
des wortstammes zu t
sich verhärtet hat. der zusammenhang der formen mit westgerm. d
und der mit st
erhellt aus der thatsache, dasz diese genau dieselbe bedeutungsentwicklung erkennen lassen, die unter 1topf I
und II
für jene nachgewiesen werden konnte. unter der einwirkung der parallelformen mit anlautendem st
ist dann auch der einfache anlaut schon im westgerm. mitunter zu t
verhärtet worden, so dasz topp- < tupp-
und tuppjan
als tripletten sich ergaben. im hochd. ist allerdings der gebrauch der den niederd. formen mit t
und pp
entsprechenden bildungen mit z
und pf
auf ganz bestimmte functionen eingeschränkt worden; vgl. topp,
m. 4
d. nach der hochd. lautverschiebung waren eben gerade die den niederd. formen mit anlautendem d
entsprechenden bildungen mit anlautendem t
in ihren ursprünglichen verwendungsarten durch die parallelformen mit anlautendem st
gestützt, und daher haben zupfen
und zopf
in diesen bedeutungen sich nicht durchzusetzen vermocht. in ihren ursprünglichen und übertragenen verwendungen sind aber die westgerm. bildungen mit dem verhärteten dentalanlaut auch auf engl. boden heimisch und besonders vom niederd. aus zum theil schon sehr früh auch in die nordgerm. und roman. sprachen eingedrungen. die von altniederfr. topp '
berührung'
abgeleitete verbalbildung liegt dem roman. toppare
zu grunde, dessen entsprechungen z. b. im ital. und span. '
stoszen, antreffen'
bedeuten. auf eben dieses verb geht auch franz. toper '
mithalten im spiel'
zurück; in derselben bedeutung wird auf niederd. boden die form mit umgelautetem u
der stammsilbe gebraucht, und hier ist tippen
dann auch der name für ein kartenspiel (
vgl. z. b. Bernd
Posen 315).
diese bezeichnung mit dem verb in der bedeutung '
berühren'
ist darin begründet, dasz man seine bereitschaft mitzuspielen durch eine hörbare berührung der tischplatte mit dem finger bekundet. in dieser anwendung des aus dem niederd. entlehnten verbs hat das franz. (je) tope!
seinen ursprung. das deutsche topp!
hingegen steht in unmittelbarem zusammenhang mit dem bodenständigen gebrauch des wortstammens in der alten rechtssprache. besonders die verschiedenen verbalformen erscheinen in volksthümlicher, rechtssprachlicher verwendung:
vgl.tupfen, zesamentupfen, eintupfen
bei Schmeller 1
2, 615; gestuppen, gestippen, upstippen
bei Schiller-Lübben 2, 86
und 5, 135.
auch das niederd. verb tippen
ist in der bedeutung '
durch feierliche berührung die rechtsgültigkeit bekräftigen'
vorauszusetzen, und dem entsprechend ist topp
als ausdruck auch für eine die rechtsgültigkeit bekräftigende berührung gewisz schon im frühen mittelalter auf niederd. boden gebräuchlich geworden. neben der hart anlautenden wird aber die ursprüngliche, weich anlautende form dopp
auch in der rechtssprache noch lange zeit hindurch verwendung gefunden haben. ihr rechtssprachlicher gebrauch ist auch noch erschlieszbar aus dem erscheinen der mit d
anlautenden secundären verbalableitung in entsprechender bedeutung auf holstein. boden: aus Nortorf wird von einer alten linde berichtet, '
unter deren zweigen ehemals gerichte, feste, trauungen, contracte usw. vollzogen wurden, man machte alles nur mündlich ab und versiegelte es, wie man sagt, mit einem doppen.
das doppen
bestand nämlich darin, dasz man den daumen nur gegen den stamm der linde setzte' Müllenhoff
sagen 110.
mit weichem anlaut wird sogar auch die interj. noch im 18.
jh. mitunter literarisch festgehalten: dop! Stoppe
Parnasz (1735) 324.
als bezeichnung einer berührung überhaupt ist im niederd. topp
meist durch tipp
verdrängt worden;
aber die bildung mit dem stammvocal o
tritt doch gelegentlich als ausruf auch dann auf, wenn dieser eine berührung begleitet, mit der nicht eine rechtsbekräftigung oder feierliche zustimmung ausgedrückt werden soll: (
er schrie) mit seiner baszstimme: 'topp, da hab ich es'; er schlug dabei fröhlich auf die landkarte neben ihm Eichendorf
sämtl. werke 3, 87.
wirklich lebendig geblieben ist topp
jedoch nur in dem isolierten gebrauch als interj. der feierlichen bekräftigung und zustimmung beim handschlag und beim festlichen anstoszen mit dem trinkbecher. 11)
niederd. topp
gilt heute noch auch als subst. in der bedeutung '
schlag',
besonders '
handschlag bei kauf und tausch' Woeste
westf. 273;
im westf. verwendet man auch die redensart topp um topp!
wenn man '
einen tausch eingeht ohne dasz dabei zugegeben wird',
also eigentlich im sinne von '
handschlag gegen handschlag'
ebenda. das subst. kann dann nicht nur das eine vertragschlieszung begleitende rechtsbekräftigende symbol, sondern auch den rechtsgültigen vertrag selbst bezeichnen: diese bedeutung hat es in der zs. toppschilling,
d. i. die bei einem rechtsgültigen vertrag als anzahlung gegebene münze; die wendung top holden
wird von Voss
in der anm. zu seiner idylle '
der winterabend'
v. 60
erklärt durch '
den vertrag halten'
; nach Adelung
und Campe
bedeutet die redensart auch '
die wette, das wort halten, fusz, stand halten'; he will nig topp (tipp) holden '
er will sich von der verbindung los machen, nicht aushalten'
brem.-nieders. wb. 5, 83; er musz topp (tipp) halten '
er musz mit sich machen lassen, dableiben' Schütze
holst. 4, 262; nun mein geschäft hier abgethan ist, sehne ich mich nach Göttingen zurück, musz aber noch der gastereien wegen etliche tage topp halten G. Forster 7, 404.
als das subst., das die thätigkeit beim handschlag ausdrückt, erscheint das wort auch in der wendung topp machen: und nun, mein lieber herr professor, wäre denn ihre wette verloren, wenn sie hätten toppmachen wollen Hermes
Sophiens reise 3, 48;
bildlich: hat man's nur erst soweit im reinen, dasz die gemüther topp machen, wutsch! nehmen die körper ein exempel Schiller 3, 358
G. meist ist topp
einfach interj. der bekräftigung und zustimmung, oft aber gerade beim handschlag: wenn ein paciscirender oder negotiirender theil dem andern die hand beut, und jener den vorhabenden tractat, contract oder handel acceptiret und gutheiset, mit seiner hand zuschläget und top! spricht, ist es eben so viel als: ja, gut, es sey also! Sperander
frauenz.-lex. 743
b;
vgl. Rädlein 1, 881; 'die wette biet' ich!' 'top!' 'und schlag auf schlag!' Göthe 14, 81
Weim. (
Faust 1698); top! sagt ich gleich, ich schlage ein Tieck 1, 343; geb sie mir ihre hand, frauenzimmerchen! topp! Lessing 2, 264
M; 'gib mir deine hand, ich will dich bei mir behalten ...' 'topp Lavagna! ich bin euer ...' Schiller 3, 81
G. doch auch wenn sie nicht den handschlag begleitet, verräth die interj. als ausdruck einer feierlichen bekräftigung und zustimmung ihre herkunft: worauff ich auch alsobald tob sagte Reuter
Schelmuffsky 119
neudr.; top! es seye zugesagt Melissus
Salinde (1718) 57; top! riefen die ritter, der alte wassermann spricht wie ein orakel! Wieland
Amadis 8, 5; topp, kanzler, euren vorschlag nehm' ich an Grillparzer 6, 82. 22)
die verwendung der interj. beim zutrinken geht auf den gebrauch des subst. als ausdruck für das feierliche zusammenstoszen mit den trinkgefäszen zurück. man sagt topp!
im sinne von '
er lebe!' Rädlein 1, 811;
vgl. Sperander
frauenz.-lex. 724; topp kamerade! schrie er, indem er eine zinnerne flasche aus seiner jagdtasche hervorlangte, einen kräftigen schluk daraus that und mir sie reichte Schiller 4, 75
G.; top! es leben alle, die bey diesem falle der toback ergetzt! drum, ihr brüder! raucht und netzt Günther 920; top! top! kling! klang! das ging herum Göthe 14, 184
Weim. (
Faust 3634).