Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Taschenspieler
Taschenspieler, m.
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[fuͤrsten und staͤnde gedulden] hinfuͤro in denen unter ihrer botmaͤßigkeit belegenen staͤdten ... keine zigeuner, theriac-kraͤmer, charletan, taschen- und karten-spieler ... und dergleichen leut-betruͤger1654 Moser,StaatsR. 32 S. 135 Faksimile
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bey jahr- und wochen-maͤrckten ... sollen seil-taͤntzer, gauckler, springer, taschen-spieler ... nicht [gestattet werden]1666 GothaLO. II 3 Tit. 14 Faksimile
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folgende personen haben jedes tags, wann sie, auff obrigkeitliches erlauben ... agiren, neben einem kreutzer vom einnehmenden gulden, ohnnachlaͤßlich [dreissig kreutzer] zu reichen: ... seiltantzer, taschen-spieler oder andere gauckler1679 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 248 Faksimile
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[daß] sowohl inn- als ausserhalb denen jahrmärckten ... sich öffters marckschreyer, comoedianten, gauckler ... taschen-, marionetten- oder puppen-spieler ... und dergleichen loses gesindel mehr eingefunden, welche ... die zuschauer durch ihren betrug und gauckelspiel umb ihr geld gebracht1718 HannovGBl. 8 (1905) 218
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ueberhaupt aber sind folgende gewerbe und handthierungen dem adel verboten: storcher, quacksalber ... gauckler, taschenspieler1752 v.Loen,Adel 423
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im preußischen haben die polizeyreuter ... genau auf die bettler ... taschenspieler, marktschreyer und dergleichen landstreicher acht zu geben1785 Fischer,KamPolR. I 653 Faksimile
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[folgende personen sollen] auf der grenze zuruͤckgewiesen ... werden: ... taschenspieler1815 WirtRealIndex I 188 Faksimile