Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
stottern
stottern, v.
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wann die zeugen bey abschwoͤhrung des zeugeneids oder der klaͤger bey anbringung seiner klage stotterten, [wurde] so eins als das andere verworfen1769 Kopp,HessGer. I Beil. 235