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Stiftung

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Stiftung

Bd. 19, Sp. 33
Stiftung ist eine nicht in einem Personenverband bestehende, mit juristischer Persönlichkeit ausgestattete Organisation zur Verwirklichung bestimmter Zwecke. In den meisten Fällen ist ein bestimmtes Vermögen (Stiftungsvermögen) für diesen Zweck durch ein Stiftungsgeschäft (Stiftungsurkunde) bestimmt. Die Stiftungen zerfallen in öffentliche und privatrechtliche. Für die erstern ist das öffentliche Recht maßgebend, nur in § 89 enthält das Bürgerliche Gesetzbuch die Vorschrift, daß die Bestimmungen, die für die juristischen Personen des öffentlichen Rechtes bezüglich der Haftung und der Konkurseröffnung gelten, auch für die Stiftungen des öffentlichen Rechtes Anwendung finden. Zur Entstehung einer privatrechtlichen S. ist notwendig: 1) Stiftungsgeschäft und 2) Genehmigung durch den Bundesstaat, in dem sie ihren Sitz haben soll. Das Stiftungsgeschäft, d. h. die Willenserklärung (kurzweg vielfach S. genannt), durch die der Zweck der S. angegeben, für die erst ein Vermögen ausgeworfen und bestimmt wird, daß eine S. errichtet werden soll, bedarf als Verfügung unter Lebenden der schriftlichen Form; besteht es in einer Verfügung von Todes wegen, so unterliegt es der für diese vorgeschriebenen Form, ist nicht möglich ohne eine Zuwendung an die S. und bedarf der Genehmigung der Erben oder des Testamentsvollstreckers. Auch eine noch nicht genehmigte S. kann gleichzeitig von dem Stifter als Erbin eingesetzt werden. Nach § 86 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden die meisten Vorschriften über den Verein auf S. sinngemäße Anwendung, insonderheit muß auch sie einen Vorstand haben, der sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Die Verfassung einer S. beruht, soweit nicht Reichs- oder Landesrecht zwingende Vorschriften enthält, auf dem Stiftungsgeschäft. Soweit aber keine solchen Vorschriften vorliegen, sind in erster Linie die Bestimmungen der Stiftungsurkunde, falls diese schweigt das Reichsrecht, sodann das Landesrecht und in letzter Linie das Herkommen maßgebend. Durch Eröffnung des Konkurses verliert sie die Rechtsfähigkeit und erlischt durch Aufhebung seitens der Aufsichtsbehörde, falls die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich geworden ist oder das Gemeinwohl durch sie gefährdet wird und eine Umwandlung, d. h. ihr eine andre, ähnliche Zweckbestimmung zu geben, nicht möglich ist, endlich wenn eine Bedingung eintritt, nach der sie auf Grund der Stiftungsurkunde erlöschen soll. Mit dem Erlöschen fällt das Vermögen an die in der Stiftungsurkunde bestimmten Personen. Ist niemand vorhanden, der auf das Vermögen Anspruch hat, so ist der Fiskus Erbe. Vielfach enthalten die Ausführungsgesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch besondere Bestimmungen über die S. S. auch milde S., Familienstiftungen und Fideikommiß. Vgl. v. Seydel, Der Begriff der öffentlichen S. und das Bürgerliche Gesetzbuch (in den »Staatsrechtlichen und politischen Abhandlungen«, neue Folge, Tübing. 1902); Hölder, Natürliche und juristische Personen (Leipz. 1905).
2973 Zeichen · 35 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Stiftung

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Die Stiftung , plur. die -en, S. Adelung Stiften , am Ende.

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Stiftung

    Goethe-Wörterbuch

    Stiftung [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Stiftung

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Stiftung , s. Stift .

  4. modern
    Dialekt
    Stiftungf.

    Mecklenburgisches Wb. · +2 Parallelbelege

    Stiftung Stifting f. seem. wie Rankholt (Bd. 5, 779): en rank Schipp ... möt ümmer Stiftung hebben, wat dat Schipp up 'n…

  5. Spezial
    Stiftungf

    Dt.-Russ. phil. Termini · +1 Parallelbeleg

    Stiftung , f дар , м

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit stiftung

48 Bildungen · 30 Erstglied · 14 Zweitglied · 4 Ableitungen

Ableitung von stiftung

stift + -ung

stiftung leitet sich vom Lemma stift ab mit Suffix -ung.

Zerlegung von stiftung 2 Komponenten

stif+tung

stiftung setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

stiftung‑ als Erstglied (30 von 30)

stiftungsbrief

DWB

stiftung·s·brief

stiftungsbrief , m. , urkunde, durch die eine stiftung rechtlich bewirkt wird: alle brieveliche urkunde, stifftungsbrieve ... so allenthalbe…

stiftungseinkünfte

DWB

stiftung·s·einkuenfte

stiftungseinkünfte , pl., einkommen aus einer stiftung: damit auch kein unqualificirter gegen des stifters meinung in die stiftungseinkünfte…

stiftungsfeier

DWB

stiftung·s·feier

stiftungsfeier , f. : anrede bey der stiftungsfeyer ( der Hamburger gesellschaft zur besserung der künste ) allg. dt. bibl. (1765) 110, 584;…

stiftungsfest

DWB

stiftung·s·fest

stiftungsfest , n. : wir haben heute das stiftungsfest unseres gesangvereins gefeiert Fr. L. Jahn w. (1884) 1, 48 ; festrede, gehalten ... b…

Stiftungsgenosse

DRW

stiftung·s·genosse

Stiftungsgenosse, Stiftungsgenossene, m. Nutzungsberechtigter an einer Stiftung (III) welcher unter den ... stifftungsgenossen [einer Famili…

stiftungsgeschichte

DWB

stiftung·s·geschichte

stiftungsgeschichte , f. , geschichte der gründung: wir haben hier in groszartiger, subjektiv aber höchst ernstgemeinter parodie die stiftun…

stiftung(s)gut

DWB

stiftung·s·gut

stiftung(s)gut , n. , besitz und geld geistlicher stiftungen: er ( trieb ) sein tyrannei gegen den geistlichen und nam ihnen mit gewalt alle…

stiftungsjahr

DWB

stiftung·s·jahr

stiftungsjahr , n. , gründungsjahr: von dem ... nonnenkloster ... weisz er das stiftungsjahr nicht anzugeben allg. dtsche bibl. (1765) 69, 4…

stiftungsmäszig

DWB

stiftungsmäszig , adj. , den stiftungsstatuten entsprechend: sie ( die güter ) wurden dem geistlichen haupte ... zur ... verwaltung ... und …

stiftungsrente

DWB

stiftung·s·rente

stiftungsrente , f. , eine einnahme aus einer geistlichen stiftung: wie kan er ( der fürst ) diejenige davon ( von auflagen ) befreien, welc…

stiftungstag

DWB

stiftung·stag

stiftungstag , m. : dasz die deutsche gesellschaft ... den 21. november ... ihren stiftungstag gefeiert Lessing 5, 374 M.; unsere akademie p…

Stiftungstuch

DRW

stiftung·stuch

Stiftungstuch, n. aus einer mildtätigen Stiftung (II) finanziertes Tuch für die Bekleidung von Bedürftigen [der innhaber dieser wiesen soll]…

stiftungsurkunde

DWB

stiftung·s·urkunde

stiftungsurkunde , f. , ( wo ) Jacob von Guise und mein kanzler mit der stiftungsurkunde von kloster Lilienthal ... unsrer warteten Cl. Bren…

stiftungsvermögen

DWB

stiftung·s·vermoegen

stiftungsvermögen , n. : die mittel zur bestreitung des nöthigen aufwands ( der singschulen ) wurden theils aus dem stiftungsvermögen, theil…

Stiftungsvermögen

DRW

stiftung·s·vermögen

Stiftungsvermögen, n. Vermögen, Kapital einer Stiftung (II od. III), das ihrer Finanzierung dient bekenne ich, daß meine gemahlin, ehe-conso…

Stiftungsverwalter

Campe

stiftung·s·verwalter

Der Stiftungsverwalter , — s, Mz . gl. derjenige, welcher eine Stiftung verwaltet, darauf zu sehen hat, daß alles in einer Stiftung Vorgesch…

stiftungswort

DWB

stiftung·swort

stiftungswort , n. , einsetzungswort, vgl. stiftung 1 a δ : sintemahl die päbstler biss dato mit dergleichen stifftungsworten eines wahren s…

stiftungszeit

DWB

stiftung·s·zeit

stiftungszeit , f. , zeit der gründung: man sehe die Heidelberger universität zu ihrer stiftungszeit und Prag zur zeit Hussens Göthe IV 31, …

stiftung als Zweitglied (14 von 14)

Abstiftung

DRW

Abstiftung nd. afstichtinge I a. tun verzichten, aufgeben so vorsake wy unde don afstichtinghe alles rechten 1403 CTradCorb. 30/Haltaus 9 Fa…

Anstiftung

Idiotikon

Anstiftung Band 10, Spalte 1474 Anstiftung 10,1474

ehestiftung

DWB

ehe·stiftung

ehestiftung , f. nuptiarum conciliatio und dann tabulae matrimoniales, was ehepacten: und sie namen einen brief und schrieben die ehestiftun…

Erstiftung

Idiotikon

Erstiftung Band 10, Spalte 1475 Erstiftung 10,1475

Klȫsterstiftung

Idiotikon

Klȫsterstiftung Band 10, Spalte 1477 Klȫsterstiftung 10,1477

Musstiftung

DRW

mus·stiftung

Musstiftung, f. "Stiftung zur Speisung der Armen" SchweizId. X 1477 vgl. Mushafen (II) 1583 SchweizId. X 1477 Faksimile

Pfaffenstiftung

DRW

pfaffen·stiftung

Pfaffenstiftung, f. wie Pfaffenstift von schlössern, clöstern und pfaffenstiftung: nachdem ... aller verraut, zwangknus und verderpnus us sc…

Pfarrstiftung

DRW

pfarr·stiftung

Pfarrstiftung, f. Stiftung zugunsten einer Pfarrkirche (I) bdv.: Pfarrkirchenstiftung vgl. Kapellenstiftung, Kirchenstiftung [daß] E.v.B. et…

Spendenstiftung

DRW

spenden·stiftung

Spendenstiftung, f. wie Spende (III) von spendenstiftunge 1594 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 481 Faksimile sind alle spenden- und armen-stiftun…

Ableitungen von stiftung (4 von 4)

bestiftunge

MWB

bestiftunge stF. ‘Dotierung, Ausstattung’ daz die zwen erber man [...] vns hant gegeben zweinzech phunt Auspurger ze bestifftunge vnsers hov…

Erstiftung

Idiotikon

Erstiftung Band 10, Spalte 1475 Erstiftung 10,1475

stiftunge

Lexer

stiftunge stf. stiftung, gründung, machinatio Dfg. 342 b . die st. der kapellen Mb. 40,195 ( 1338 ) ; bestiftung, belehnung: mit st. und mit…

urstiftung

DWB

urstiftung (ur- C 4 c) Herder 6, 398 S. —