Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stiftungstuch
Stiftungstuch, n.
-
[der innhaber dieser wiesen soll] dieses stifftungs tuoch jedes jahrs ... einkauffen und ... verordneten pflegern des neuen allmußens zue C. uͤberluͤffern, welche dasselbig ... denen armen [zue kleidern geben]1611 J.J. Moser, Samml. würtemb. Stifftungen I (Tübingen 1732) 92