Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ratsam adj. und adv.
ratsam , adj. und adv. , in mehrfachem sinne, vergl. dazu rätlich. 1 1) in gehöriger versorgung und pflege; vgl. das fem. ratsame und das verb. ratsamen. 2 2) mit hilfe oder rat dienend, im stande zu raten oder zu helfen: er hat also kraft tragender vollmacht diese versammlung rathsamer männer entboten. Dya Na Sore 4, 213; darumb lieber Calasire, sei mir in dieser sach und not rahtsam und behülflich. buch d. liebe 191 b ; ( der ich ) dich laiten wiel ratsam und förderlich. Melissus ps. N 2 a ; wer ausz grobheit kunst veracht, fällt ein zweifel ein, dem musz doch ein kluger kopf hülf- und raths…