Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Proviant
Proviant, m., f., n.
Vorrat, Vorratshaltung an Nahrung und Futter, insb. für das Heer und für Notfälle; besonders geregelt war die Lebensmittelversorgung der österreichischen Eisenerzproduktion
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inne des du enhatten die lude ... keine prophande, so das en an essenspies abeginkum 1400 LimbChr. 98 Faksimile
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man hat ine brafand und volk auf fier schiffen von Genua aus zugeschickt1522 RTA.JR. III 876
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wie und was gestalt an den orten bey den stetten ain taugentlicher kassten zu profanndt aufgericht werden möcht1524 KremsSteinRQ. 188
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so gand mengerley reden, warumb den fünff orten die proffant syg abgeschlagen über alli rechtspott1532 deQuervain,BernRef. 232
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dat jw begere den kop der provendien des flesches1533 HannovStR. 441 Faksimile
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welchermaßen die austeilung der kommiß der proviant halben geschehen solle1561 Brandenburg/Jb. f. d. dt. Armee und Marine 1917 S. 61
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wann dem feldläger proviant zugeführt wurde und ins lager oder hör kommt, sollt keiner darüber fallen1563 Moser,KreisAbsch. I 275 Faksimile
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dieselben sollen solche proviant ... im lager um ein zimlichen pfenning dem kriegs-volck zu nutz verkauffen1563 Moser,KreisAbsch. I 277 Faksimile
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yegkliche pfemwert vnd profandt, so sy zů faylem kauff zůfuͤrenTirolLO. 1573 VI 15, 5 Volltext (und Faksimile)
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wo der haubtmann oder richter ein gerichtsman ermahnten, so soll der selb alßdann ermahndt, das profand haben1592 Foffa 202
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das keiner dem andern profiant zu kaufen geben auch nicht mehr füerkaufen soll als was er zu seiner haußnottuerft badarf und er selbs zum perkwerch verhandlen thuet1593 NÖsterr./ÖW. XI 422 Faksimile
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darauff haben sie [berg-knappen] proviant und schmaltz in folgenden verglichenem preiß ... monathlich zu empfangen1663 CAustr. III 178 Faksimile
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kein officirer ... soll seinen soldaten ihren sold, loͤhnung, proviant ... vorenthalten1668? Lünig,CJMilit. 103 Faksimile
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kein obrister, obrist-lieutenant, obrist-wachtmeister, rittmeister, hauptmann oder andern officier zu pferd oder fuß, soll seinen soldaten ihren sold, lohnung, proviant, kleidung oder was sonsten auf sie gegeben wird, vorenthalten1672 Emminghaus,CJGerm. II 402 Faksimile
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wann in schlachten, stuͤrmen, einnehmung der posten etwas an proviant, munition ... erobert wird, soll dasselbe zu deß feldherrn disposition verbleiben1672 Emminghaus,CJGerm. II 401 Faksimile
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der proviant solle nicht mit pochen, schnarchen oder pralen, sondern mit aller bescheidenheit von den commissarien, proviant-verwaltern und schreibern abgefordert werden; wer darwider thut, der soll mit exemplarischer straffe unnachlaͤssig angesehen, oder da einer gar die hand an die proviant-bediente bey verrichtung ihres ambts, leget, an leib und leben, nach befindung, gestrafft werden1672 Emminghaus,CJGerm. II 402 Faksimile
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daß eines jeden stands voͤlcker mit proviant ... mittelst ihrer guten particular-anstalt, behoͤrig versorgt ... werden1676 Moser,StaatsR. 30 S. 23 Faksimile
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keiner soll die marquetenter, und andere, so dem feld-lager oder quartier proviant, oder andere nothduͤrffte zufuͤhren, ... im geringsten nicht beschweren1682 RAbsch. IV 144 Faksimile
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das proviant oder monat-sold solle nicht mit pochen, schnarchen, oder prahlen, sondern mit bescheidenheit gehoͤriger orten abgefordert ... werden1710 Moser,StaatsR. 30 S. 172 Faksimile
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ordentlicher weise ist man den huͤlfstruppen nichts als unterhalt, an quartier, proviant, sold und servies, keinesweges aber montur, wehr und waffen, obgleich ammunition, zu geben schuldig1771 Zincke,KriegsRGel. 18 Faksimile
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der dem feind abgenommene proviant gehoͤrt dem kriegesherrn, und zum proviantwesen der armee. daher auch bey leib- und lebensstrafe der proviant des feindes nicht verderbet werden darf1771 Zincke,KriegsRGel. 29 Faksimile