Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Proviantbediente
Proviantbediente, m.
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der proviant solle nicht mit pochen, schnarchen oder pralen, sondern mit aller bescheidenheit von den commissarien, proviant-verwaltern und schreibern abgefordert werden; wer darwider thut, der soll mit exemplarischer straffe unnachlaͤssig angesehen, oder da einer gar die hand an die proviant-bediente bey verrichtung ihres ambts, leget, an leib und leben, nach befindung, gestrafft werden1672 Emminghaus,CJGerm. II 402 Faksimile
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so seynd auch, ausser dem proviant-commissario, die proviant-bediente noch unbestellet1683 Moser,StaatsR. 30 S. 26 Faksimile
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weilen sich jedoch ergeben, daß sothaner in verwahrung gehabter vorrath von denen proviant-bedienten angegriffen, der miliz abgereichet und guten theils consumiret ... worden1698 Moser,StaatsR. 30 S. 57 Faksimile
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ist also, wann gegen solche proviant-bedienten in obgedachten faͤllen klagen oder noͤthige untersuchungen vorkommen, die erste instantz bey den gouvernements1737 CCMarch. Cont. I 33 Faksimile
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wenn aber es [Magazinbestand] nicht richtig ist, so sollet ihr die proviantbediente bei den ohren nehmen und examiniren, auch davon euren rapport einschicken1739 ActaBoruss.GetrHPol. II 486
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in der that hat man oͤfters eine recht unnoͤthige anzahl von commissariats- und proviant-bedienten, davon gemeiniglich zwey drittel und mehr entbehrlich waͤren, wenn sie ihre geschaͤffte mit fleiß und ordnung fuͤhren wollten1758 v.Justi,Staatsw. II 546 Faksimile