Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Kommissariat
Kommissar m. ‘vom Staat, von einer Behörde Beauftragter’, vgl. besonders Kriminal-, Polizeikommissar (19. Jh.). Commissari, Plur. Commissarien begegnet bereits im 15. Jh. als Entlehnung aus spätlat. commissārius ‘mit der Erledigung eines Geschäftes Beauftragter’, abgeleitet von lat. committere (commissum) ‘zusammenbringen, anvertrauen, anheimgeben’ (vgl. lat. mittere ‘schicken, senden’ und s. kon-). Die lat. Wortform Commissarius bleibt bis ins 19. Jh. in Gebrauch. – kommissarisch Adj. ‘durch einen Beauftragten. einen Vertreter verwaltet, vorübergehend, einstweilig’ (19. Jh.). Kommissariat n. …