Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Konterbande f.
Konterbande f. ‘zollgesetzwidrig ein- oder ausgeführte Ware, kriegführenden Ländern von neutralen Staaten zugeführte kriegswichtige Güter’. Zu ital. bando ‘Dekret, Erlaß’ (aus got. bandwa oder vermittelndem spätlat. bandum ‘Zeichen’, s. 1Bande) entsteht die Zusammensetzung ital. contrabbando, eigentlich ‘was gegen die Gesetze gerichtet ist’, daher ‘Waren, deren Einfuhr verboten ist’. Gegen Ende des 15. Jhs. begegnet entlehntes Contrabando, dann Kontrebando, Contraband im Dt. und gilt für ‘Schmuggelware, Schleichhandel’, aber auch (16. Jh.) für ‘Münzfälschung’. Anfang des 17. Jhs. greift das eb…