Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Konterbande f.
Konterbande f.
Konterbande f. ‘zollgesetzwidrig ein- oder ausgeführte Ware, kriegführenden Ländern von neutralen Staaten zugeführte kriegswichtige Güter’. Zu ital. bando ‘Dekret, Erlaß’ (aus got. bandwa oder vermittelndem spätlat. bandum ‘Zeichen’, s. 1Bande) entsteht die Zusammensetzung ital. contrabbando, eigentlich ‘was gegen die Gesetze gerichtet ist’, daher ‘Waren, deren Einfuhr verboten ist’. Gegen Ende des 15. Jhs. begegnet entlehntes Contrabando, dann Kontrebando, Contraband im Dt. und gilt für ‘Schmuggelware, Schleichhandel’, aber auch (16. Jh.) für ‘Münzfälschung’. Anfang des 17. Jhs. greift das ebenfalls aus dem Ital. entlehnte frz. contrebande aufs Dt. über, führt zu der Schreibung Contreband und (in Angleichung an andere aus dem Frz. entlehnte Zusammensetzungen mit contre-, s. kontra) Konterbande. Im 19. Jh. erhält der Ausdruck die oben genannte völkerrechtliche Bedeutung.