Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
pfänden verb.
pfänden , verb. , ahd. nur im partic. gifantôt ( pignoratus ), mhd. phanten, gewöhnlich phenden, pfenden. 1 1) absolut, ein pfand nehmen: sie machen die leut arm mit pfenden. Hiob 24, 9 ; einen mit pfänden zam machen und zwingen. Maaler 316 c ; ein pfändender richter. Möser 3, 367 ; auf einen pfänden: so mochte er phenden uf den herren adir uf die stad. Dief.-Wülcker 797 ( vom j. 1337, Frankfurt ). 2 2) transitiv. 2@a a) mit acc. der person. 2@a@a α) einen als pfand ( bürgen, geisel ) wegführen ( s. pfand I, 1): ob sie wünschen sollte, dasz er entrann, der den sohn ihr gepfändet? Freytag ahnen…