Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Notwendigkeit
Notwendigkeit, f.
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die geschäfften und nohtwendigkeiten [im Reichstag]1577 RTTraktat(Rauch) 45 Faksimile
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die nothwendigkeit, einen kriegsvogt bey eingehung der verbindlichkeit zu haben1785 Fischer,KamPolR. I 203 Faksimile
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[lehnseroͤffnung] kann geschehen, theils mit willen des vasallen, theils aus gesetzlicher nothwendigkeit1801 RepRecht IX 310 Faksimile
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wenn dem vermiether die nothwendigkeit der neuen baufuͤhrung schon zur zeit des geschlossenen vertrages bekannt seyn mußte, oder, wenn die nothwendigkeit der durch laͤngere zeit fortzusetzenden ausbesserungen entstanden ist, so muß dem miether fuͤr den vermißten gebrauch eine angemessene entschaͤdigung geleistet werden1811 ÖstABGB. § 1119 Faksimile
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nothwendigkeit der eintragung von hypotheken in gerichtsbuͤcher1824 Mittermaier,PrivR. 157 Faksimile
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privilegia in specie uͤber die wein zeehet ... und die mauthbefreyung zu wasser und zu land anfalle des closters nothwendigkeiten ertheilet1727/47 Hoheneck I 3 Faksimile
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die gesetze erlauben den aus noth veruͤbten diebstahl nur bey eßbaren sachen. allein, der gerichtsgebrauch begreifet uͤberdieß alle nothwendigkeiten, die zum menschlichen leben gehoͤren1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 717 Faksimile
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mein antwort gegenredt vnnd all mein notwendigkeit mit vollkomnem gewalt gegen selben klaͤger1610 Wehner,HofgRottw. 368 Faksimile