Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Konsul m.
Konsul m.
Konsul m. von einem Staate zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels bestellter Vertreter in einem anderen Staat. Lat. cōnsul, Titel der höchsten Beamten der römischen Republik in der Antike (eigentlich ‘wer den Senat, das Volk zusammenruft’), ist präfigiertes Wurzelnomen neben lat. cōnsulere, ursprünglich ‘den Senat versammeln’, dann ‘ihn um Rat fragen, sich mit ihm beraten’ (woraus die unter konsultieren, s. d., dargestellte allgemeinere Bedeutung). Bereits im Lat. und verbreitet im Mlat. findet sich diese Bezeichnung auch für das Oberhaupt anderer Städte in den einstigen römischen Provinzen. Nachweislich vom 11. Jh. an heißen die höchsten Magistratspersonen mehrerer Städte Oberitaliens und Südfrankreichs mlat. consul, und von den Mittelmeerhäfen aus geht diese Benennung (seit dem 12./13. Jh.) auf die Interessenvertreter der eigenen Bürger in ausländischen Handelsniederlassungen über; vgl. ital. console, älter consolo, aprov. consol, afrz. consule, mfrz. frz. consul, span. cónsul in den entsprechenden Verwendungen. Aus den roman. Sprachen stammt frühnhd. Consul(o), Consol(o), auch Kunsel ‘im Ausland tätiger Beauftragter eines Staates’ (15. Jh.). – Konsulat n. ‘konsularische Auslandsvertretung eines Staates’, nach lat. cōnsulātus ‘Amt und Würde eines Konsuls’, konsularisch Adj. ‘den Konsul bzw. das Konsulat und dessen Aufgaben betreffend’, nach gleichbed. lat. cōnsulāris (19. Jh.).