Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Konsulat
Konsul m. von einem Staate zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels bestellter Vertreter in einem anderen Staat. Lat. cōnsul, Titel der höchsten Beamten der römischen Republik in der Antike (eigentlich ‘wer den Senat, das Volk zusammenruft’), ist präfigiertes Wurzelnomen neben lat. cōnsulere, ursprünglich ‘den Senat versammeln’, dann ‘ihn um Rat fragen, sich mit ihm beraten’ (woraus die unter konsultieren, s. d., dargestellte allgemeinere Bedeutung). Bereits im Lat. und verbreitet im Mlat. findet sich diese Bezeichnung auch für das Oberhaupt anderer Städte in den einsti…