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Konsul

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Konsul

Bd. 11, Sp. 432
Konsul (lat. consul, wahrscheinlich der »Kollege«), im alten Rom der Titel der zwei höchsten vom Volke gewählten Beamten, die nach Abschaffung der Königsherrschaft 509 v. Chr. an die Stelle der Könige traten. Ihre Macht war gegenüber der königlichen in der eriten Zeit allein dadurch beschränkt, daß sie nur ein Jahr im Amte blieben, also nach Ablauf desselben zur Rechenschaft gezogen werden konnten, und daß von dem einen an den andern appelliert werden konnte. Sie hatten insbes. im Frieden den Vorsitz und die Leitung in den Senatssitzungen und in den Volksversammlungen und die Verwaltung der Gerichte; im Kriege hoben sie die Heere aus und führten den Oberbefehl. Rechtlich standen sich die beiden Konsuln gleich, besorgten jedoch abwechselnd von Monat zu Monat die laufenden Geschäfte. Dieser ursprüngliche Wirkungskreis der Konsuln erlitt im Laufe der Zeit mehrfache Einschränkungen, zuerst (schon 509) durch das den römischen Bürgern gewährte Recht, von ihren Entscheidungen an die Volksversammlung zu appellieren, das jus provocationis, ferner durch die Einsetzung der Volkstribunen (494), die durch ihr Veto die Ausführung der konsularischen Maßregeln aufhalten konnten; endlich durch die Abzweigung einzelner Befugnisse und Ausgestaltung derselben zu besondern Ämtern, so der Schätzung der Bürger zu der Zensur (444) und des größern Teils der Gerichtsbarkeit zu der Prätur (366). Auch die Finanzverwaltung kam in die Hände des Senats. So blieb ihnen bis in die letzte Zeit der Republik nur die Leitung der Wahlen und die Ernennung des Diktators, der Vorsitz im Senat und die Ausführung der hier gefaßten Beschlüsse, namentlich des Senatus consultum ultimum (Videant consules etc., s. d.), für den Krieg, wenigstens bis Sulla, der Oberbefehl (in der Regel über zwei Legionen und eine gleich starke Truppe von Hilfsvölkern) mit unbedingter militärischer Gerichtsbarkeit. Unter den Kaisern wurden die Konsuln vom Senat selbstverständlich nach dem Willen der Machthaber gewählt, behielten indes formell ihre Rechte und genossen auch noch weiter die Ehre, daß das Jahr nach ihnen benannt wurde. Doch wurde ihr Ansehen dadurch wesentlich geschwächt, daß die Amtsdauer beschränkt wurde (in der Regel auf zwei Monate) und auf die das Jahr eröffnenden und benennenden consules ordinarii noch eine Reihe von suffecti folgte; unter der Willkürherrschaft des Commodus stieg die Zahl der Konsuln in einem Jahre auf 25. – Wählbar waren in der ältesten Zeit der Republik nur Patrizier, doch erreichten die Plebejer, nachdem eine Zeitlang (seit 445) die Möglichkeit bestanden hatte, anstatt der Konsuln aus beiden Ständen Konsulartribunen (tribuni militum consulari potestate) zu wählen, 367 durch das Licinische Gesetz das Recht, daß immer einer der Konsuln ein Plebejer sein müsse, bis es mit dem Verschwinden des politischen Unterschiedes zwischen den zwei Ständen nach dem zweiten Punischen Kriege seine Bedeutung verlor. Der Termin des Amtsantritts war lange Zeit wechselnd, seit 153 v. Chr. der 1. Januar. Die Ehrenzeichen bestanden in einem elfenbeinernen Stuhl, der sella curulis, in einer mit Purpur verbrämten Toga, der toga praetexta, und in den Rutenbündeln (fasces), die ihnen bei jedem öffentlichen Erscheinen zwölf Liktoren vorantrugen. In Westrom hat das Konsulat bis 534 n. Chr. bestanden, im Osten hat es zum letztenmal 541 ein Privatmann bekleidet; von da an galt der Kaiser als consul perpetuus. Über die Erneuerung der Würde in Frankreich s. Konsulat.
3479 Zeichen · 27 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Konsulm.

    Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer) · +1 Parallelbeleg

    Konsul m. von einem Staate zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels bestellter Vertreter in eine…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Konsul

    Goethe-Wörterbuch

    Konsul C-; etwa zwei Drittel der Belege in Bed 2 1 mit der (geteilten) Regierungsgewalt in einer Republik (auf Zeit) bet…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Konsul

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09) · +1 Parallelbeleg

    Konsul (lat. consul , wahrscheinlich der »Kollege«), im alten Rom der Titel der zwei höchsten vom Volke gewählten Beamte…

  4. modern
    Dialekt
    Konsulm.

    Mecklenburgisches Wb.

    Konsul m. Konsul: Konsul hebben sei minen Urgroßvadder nennt, als er sich erfolgreich über französische Besatzungsangehö…

  5. Spezial
    Konsul

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Kon|sul m. (-s,-n) consul (-ui) m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit konsul

28 Bildungen · 27 Erstglied · 1 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von konsul 2 Komponenten

kon+sul

konsul setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

konsul‑ als Erstglied (27 von 27)

Konsulār

Meyers

Konsulār , soviel wie Consularis (s. d.).

konsularisch

Pfeifer_etym

konsul·arisch

Konsul m. von einem Staate zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels bestellter Vertreter in einem anderen Staat. Lat…

Konsularkonventionen

Meyers

Konsularkonventionen ( Konsularverträge ) sind Verträge, die zwischen zwei Staaten bezüglich der Verhältnisse ihrer Konsuln geschlossen werd…

Konsularmünze

GWB

konsular·muenze

Konsularmünze ‘Consular-Münze’ in der römischen Republik unter der Herrschaft der Konsuln geschlagene Münze 49 2 ,120,14 VoigtsMünzkab~A(FfA…

Konsularmünzen

Meyers

konsular·muenzen

Konsularmünzen (auch Familienmünzen ), herkömmliche irrige Bezeichnung der Münzen der römischen Republik. Es sind meist silberne Denare oder…

Konsularpflicht

GWB

konsular·pflicht

Konsularpflicht scherzhaft bezogen auf Ottilies Repräsentationsaufgaben 1) Ottilie, treu ihren Consular- und Redactionspflichten, nicht weni…

Konsularrecht

Meyers

konsular·recht

Konsularrecht ( Konsulatsrecht ), die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze, die sich auf die Rechte und Pflichten der Konsuln beziehen, in einem …

Konsularregierung

GWB

konsular·regierung

Konsularregierung C- Herrschaft dreier Konsuln mit Napoleon Bonaparte an der Spitze (in Frankreich von Nov 1799 bis 1804) B17,36,12 Eichstäd…

Konsulat

Pfeifer_etym

Konsul m. von einem Staate zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels bestellter Vertreter in einem anderen Staat. Lat…

Konsulent

DERW

konsul·ent

Konsulent, M., ›Berater, Rechtsbeistand‹, Nehring 1684, zum Part. Präs. consulens von lat. consulere, V., ›beraten‹ konsult, N., s. Senats-

konsulieren

GWB

konsul·ieren

konsulieren -ir-, auch c- zu Rate ziehen; wie konsultieren b; einmal ‘an jdn k.’ Der junge Dr. Scharf ist ein geschickter Medikus, es wäre v…

Konsultation

Pfeifer_etym

konsultieren Vb. ‘Rat einholen, zu Rate ziehen’ (18. Jh.) löst älteres gleichbed. konsulieren (Anfang 17. Jh.) ab. Ausgangsformen beider Ent…

konsultativ

GWB

konsultativ c- von einem Stimmrecht, einer Meinungsäußerung: beratend iGz entscheidend Daß die Herausgeber der Horen Herrn Zahn aus Tübingen…

konsultieren

Pfeifer_etym

konsul·tieren

konsultieren Vb. ‘Rat einholen, zu Rate ziehen’ (18. Jh.) löst älteres gleichbed. konsulieren (Anfang 17. Jh.) ab. Ausgangsformen beider Ent…

Konsultierende Chirurgen

Meyers

Konsultierende Chirurgen , hervorragende Chirurgen, denen je einer jedem mobilen Armeekorps im Kriegsfalle beigegeben wird.

konsul als Zweitglied (1 von 1)

Prokonsul

DRW

pro·konsul

Prokonsul, m. proconsul, vnter burgermeister, statthalter, der volmechtigen gewalt hat, wie der obirst burgermeister zuhandeln 1571 Roth 341…