Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerichtsbarkeit f.
gerichtsbarkeit , f. , s. gerichtbarkeit. 1 1) die befugnis, recht zu sprechen und das gefällte urtheil zu vollziehen, gerichtsgewalt. 1@a a) eigentlich: unter eines gerichtsbarkeit wohnen oder stehen, eines gerichtsbarkeit anerkennen oder läugnen, eine wirkliche gerichtsbarkeit über etwas haben Adelung ; der wirkliche verlust, den sie ( die protestantischen fürsten ) durch zurückgabe dieser stifter an ihrer macht und gerichtsbarkeit erlitten. Schiller VIII , 134, 26; weltliche und geistliche gerichtsbarkeit; hohe und niedere gerichtsbarkeit, s. gericht 6, b sp. 3641: die prärogative der hohen…