Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Individuum
Individuum (lat.), eigentlich »ein Ding, das nicht geteilt werden kann«, ohne aufzuhören, das zu sein, was es vorher war, also entweder ein absolut einfaches oder ein organisiertes Wesen, an dem jeder einzelne Teil integrierend zum Ganzen gehört. In einem prägnantern Sinn ist das I. ein Wesen, dem eine eigentümliche geistige Beschaffenheit und Kraft zukommt, wodurch es sich von jedem andern Wesen seiner Gattung unterscheidet. Der Inbegriff der Merkmale, wodurch sich ein Wesen als I. zu erkennen gibt, ist die Individualität . Je vielfältigern Bestimmungen eine Klasse von Dingen zugänglich ist, …