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Hoheit

mhd. bis spez. · 13 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
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13 in 13 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Hoheit

Bd. 9, Sp. 441
Hoheit, bezeichnet im allgemeinen soviel wie hohe Würde, hoher Rang, dann die oberste Gewalt im Staate; daher Hoheitszeichen (Autoritätszeichen), bildliche oder schriftliche Darstellungen oder sonstige Zeichen, durch welche die Ausdehnung und Handhabung der Staatsgewalt und ihrer Organe äußerlich erkennbar gemacht wird, z. B. um eine Grenze oder eine Amtsräumlichkeit zu bezeichnen, wie Wappen, Schilder, Fahnen, Flaggen, Grenzpfähle u. dgl. Die böswillige Verletzung von Hoheitszeichen oder beschimpfender Unfug an solchen wird nach § 135 und 103 a des deutschen Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. Hoheitsrechte (Regalien, Majestätsrechte), soviel wie Souveränitätsrechte, sind die dem Staatsoberhaupt als solchem zustehenden Rechte, wie gesetzgebende Gewalt, Justiz-, Finanz-, Militärhoheit etc. H. (franz. Altesse, engl. Highness) ist auch der Titel fürstlicher Personen. Den Titel Königliche H. (Altesse royale, Royal Highness) führen gegenwärtig die Großherzoge und Erbgroßherzoge sowie die Prinzen und Prinzessinnen der königlichen Häuser. Der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen sowie die Erzherzoge von Österreich führen den Titel Kaiserliche und Königliche H., die Prinzen und Prinzessinnen der großherzoglichen Häuser von Baden und Hessen den Titel Großherzogliche H., während der einfache Titel H. von den Mitgliedern der übrigen großherzoglichen Häuser sowie von den regierenden Herzogen in Deutschland und den Prinzen und Prinzessinnen ihrer Häuser geführt wird.
1582 Zeichen · 17 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    hôheitstf. stf.

    Findebuch (Mhd. Wortschatz)

    hôheit stf. s. hôchheit stf.

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Hoheit

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Die Hoheit , plur. die -en, ein vermittelst der Ableitungssylbe heit von dem Beyworte hoch gebildetes Hauptwort, welches…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Hoheit

    Goethe-Wörterbuch

    Hoheit öfter -hheit, als Titel häufig abgekürzt ‘H.’ od ‘Hoh.’ 1 für einen hohen gesellschaftl Status, Rang a allg hinsi…

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Hoheit

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Hoheit , Titel fürstl. Personen; Kurfürsten und Großherzoge sowie Prinzen und Prinzessinen königl. Häuser führen den Tit…

  5. modern
    Dialekt
    Hoheitf.

    Mecklenburgisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Hoheit f. Fürstentitel: Königliche Hoheiten, nehmen S' nich äwel, äwer ick help Sei en beten bi 't Regieren Reut. 6, 266…

  6. Sprichwörter
    Hoheit

    Wander (Sprichwörter)

    Hoheit 1. Hoheit hilfft nicht für Thorheit. – Petri, II, 383. 2. Hoheit schützt nicht vor Roheit.

  7. Spezial
    Hoheit

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ho|heit f. (-,-en) 1 (Staatsgewalt) sovranité (-s) f. 2 (Würde) dignité (-s) f. 3 (Erhabenheit) maesté (-s) f. 4 (Titel)…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit hoheit

24 Bildungen · 19 Erstglied · 5 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von hoheit

ho + -heit

hoheit leitet sich vom Lemma ho ab mit Suffix -heit.

Zerlegung von hoheit 2 Komponenten

hoh+eit

hoheit setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

hoheit‑ als Erstglied (19 von 19)

hoheitblickend

DWB

hoheitblickend , adj. : ihm antwortete drauf die hoheitblickende Here ( βοῶπις πότνια ). Voss Ilias 4, 50 u. ö.

Hoheitlästerung

Campe

hoheit·laesterung

○ Die Hoheitlästerung , Mz. die — en , die Lästerung einer Hoheit oder hohen Person, eines Königes, Fürsten; auch die Hoheitschmähung (Crime…

Hoheitrecht

Campe

hoheit·recht

Das Hoheitrecht , des — es, Mz. die — e , Rechte, welche mit der höchsten landesherrschaftlichen Gewalt verbunden sind oder daraus herfließe…

Hoheitsakt

DERW

hoheit·s·akt

Hoheitsakt, M., ›von einem Träger von Hoheitsgewalt in deren Wahrnehmung vor- genommene Handlung (z.B. Verwaltungsakt oder Urteil)‹, 19. Jh.…

Hoheitsgewalt

DERW

hoheit·s·gewalt

Hoheitsgewalt, F., ›Befugnis des Staates einseitig rechtlich verbindliche Anordnun- gen zu erlassen‹, 19. Jh.?, s. Hoheit, Ge- walt

hoheitspfahl

DWB

hoheit·s·pfahl

hoheitspfahl , m. pfahl als zeichen der hoheit ( no. 4). in freiem sinne, von dem stock eines schulmeisters: bring ich bei der männlichen ( …

hoheitsrecht

DWB

hoheit·s·recht

hoheitsrecht , n. recht das aus der höchsten landesherrlichen gewalt herflieszt ( vgl. hoheit 4). auch in freierem sinne: ( das christenthum…

hoheitsschultheisz

DWB

hoheit·s·schultheisz

hoheitsschultheisz , m. früher in standesherrlichen bezirken, in welchen für einen ort die standesherschaft den schultheisz als oberste orts…

Hoheitstafel

GWB

hoheit·stafel

Hoheitstafel für den Mittagstisch bei der Erb-Grhzgin Maria Paulowna Um 1 Uhr zu der H. Tgb 21.8.19 Christiane Schulz Ch.S.

hoheitswahn

DWB

hoheit·s·wahn

hoheitswahn , m. wahn einer erhabenen stellung: für ihn entfliehen aus meinem busen muth und stolz und hoheitswahn ( worte der sich auf die …

Hoheitszeichen

DERW

hoheit·s·zeichen

Hoheitszeichen, N., ›Hoheitsgewalt des Staates verkörpernder Gegenstand (z.B. Flagge)‹, 1807 Baden, s. Hoheit, Zeichen höhere Gewalt, F., ›v…

hoheit als Zweitglied (5 von 5)

Amtshoheit

Adelung

amts·hoheit

Die Amtshoheit , plur. die -en, diejenigen Hoheiten oder Regalien, welche auf den heutigen landesfürstlichen Ämtern, als ehemahligen Schlöss…

oberhoheit

DWB

ober·hoheit

oberhoheit , f. die oberherrliche würde und gewalt: die vereinigten provinzen .. hatten endlich den entschlusz gefaszt, unter die oberhoheit…

Territorialhoheit

DRW

territorial·hoheit

Territorialhoheit, f. Gesamtheit der einem Territorialherrn über sein Territorium und dessen Bewohner zustehenden Rechte bdv.: Territorialhe…