Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Hoheitszeichen N.
Hoheitszeichen, N. ›Hoheitsgewalt des Staates verkörpernder Gegenstand (z.B. Flagge)‹, 1807 Baden, s. Hoheit, Zeichen höhere Gewalt, F., ›vom Menschen nicht abwendbare Gewalt‹, vor 19. Jh.? z.T. Lüs. lat. vis maior, F., ›höhere Gewalt‹, vgl. Digesten 4,9,3,1 (BGHZ 100,188 ›ein von außen kommendes keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis‹), s. Gewalt, hoch