Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
handhaben verb.
handhaben , verb. in mehreren bedeutungen, der form nach zunächst an handhabe angeschlossen, daher mit dem praet. handhabte, während infinitiv- und participialformen des praes. wie des praet. öfter die composition auflösen und für zu handhaben handzuhaben, für gehandhabt handgehabt lauten: diesen meinen letzten willen handzuhaben. Luther 3, 421 a ; uns und unsere dienerin handzuhaben. Weckherlin 854 ; ein regent dem di gerechtigkeit zu bedinen und hand zu haben befohlen. Butschky hd. kanzl. 294 ; dasz er .. die ganz christenheit mit aufrur betrübt, und alle meineidige, mörder, kirchenräuber, b…