Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
beschuldigen
beschuldigen
- ›jn. / etw. e. S. zeihen, bezichtigen, beschuldigen, jm. / e. S. die Schuld für etw. zuweisen‹.
- ›jn. rechtsförmlich wegen eines Deliktes verklagen, jn. anklagen, vor Gericht oder einer gerichtsähnlichen Instanz e. S. beschuldigen‹; von Sachen: ›etw. rechtsförmlich (z. B. mit einer Hypothek) bela
- ›etw. verschulden, schuldhaft verursachen, bewirken‹.
- ›sich mit etw. rechtfertigen, entschuldigen‹; konvers zu 2.
- ›etw. verdienen (im positiven Sinne)‹.
- ›etw. vergelten‹.