Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Äußerung
äußern Vb. ‘zum Ausdruck bringen, aussprechen’, reflexiv auch ‘zum Ausdruck kommen, sich zeigen’. Im Mhd. steht neben den von den Adverbien ūʒ (s. aus) und ūʒen (s. außen) abgeleiteten Verben ūʒen, iuʒen, ūʒenen, iuʒenen bereits ūʒern, iuʒern, das seinerseits entweder zu ursprünglich adverbialem mhd. ūʒer (s. außer) oder zu adjektivischem mhd. ūʒer (s. äußer) gehört. Der Bedeutungsum-fang des Verbs ist im Mittelalter (für die hd. Form wie für mnd. ūteren) und auch in frühnhd. Zeit erheblich größer als in der Gegenwart. Das Verb enthält in vielfacher, besonders rechtlicher Hinsicht die Vorstell…