Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zueignen v.
zueignen , v. , als zusammenfassung von ze eigen geben mhd. wb. 1, 415 b , o. sp. 216 h, im späten mittelalter gebildet: appropriare eygen machen, czu-eygen, -eygnen Diefenbach 43 a ; dedico weyhen, zuoaygnen W. Brack e 6 b . dann von Alberus und Frisius ab regelmäszig in den wbb. ältester literarischer beleg: dem vatter die gewalt zugeeignet ist, die wisheit dem sone unsers hern Jhesu Christ Alsfelder passionssp. 160 Grein. das wort ist heute nur noch literarisch, vgl. zueignung , und wird je nach der bedeutung verschieden ersetzt. 1 1) der entstehung entsprechend bedeutet es zunächst ' einem…