Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Verbrechen N.
Verbrechen, N. ›vom Tatbestand des Strafgesetzes in seinen Merkmalen fest- gelegtes mit Strafe bedrohtes Unrecht für das der Täter einen Schuldvorwurf ver- dient, rechtswidrige Tat die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr und darüber bedroht ist‹, spätmhd. Sub- stantivierung des Verbs verbrechen, 19. Jh. Lbd. frz. crime, M., ›Verbrechen‹ (1810), 1813 systematisiert