Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
spendieren
spendieren, v.
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so viel aber die frey-haͤuser betrifft, [ist] erachtet worden, daß die eigenthumber derselben viel lieber und ein mehrers hierzu freywillig spendiren werden, als wann man ihnen ein gewisses aufferlegen wurde1648 CAustr. I 516 Faksimile
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je mehr einer an die priester spendirte, je fester vermeynte er mit gott verbunden zu seyn1667 Pufendorf,RZustand 97
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durchß iahr ... in die kirch unndt hauß armen spendirt1671 RheingauLändlRQ. 265
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was aber die hauptleute an verwuͤrkten buͤssen eingenommen ... soll alles ... an noͤthigen unkosten des faͤhnleins angewendet, ... das uͤbrigbleibende aber zu einkaufung gutes gewehrs spendirt oder auch unter die officierer ... vertheilet werden1626 HambGSamml. IX 184 Faksimile
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da sich befunde daß ein landman einem andern unfähigen zum einstand den nahmen spendierte, solle er deßenthalben nach beschaffenheit der sachen gestrafft werden1654 NÖLO. II 12 § 6
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kann von meinen zwei geringen gütern kaum so viel aufbringen, als was für unverschuldeten arrest, processzehrung und andere unnöthige kosten spendiren muß1694 VeröfflFrkG. IX 13 S. 131
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wenn der congreß ... zur aufmunterung und verbesserung des ackerbaues jaͤhrlich 1 million thaler als praͤmien ... spendirt haͤtte1810 AmerikGoldgr. 184
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hat die sach so weit gebracht, ohne zweiffel durch spendieren, daß sie von dem ... kayser Carolo dem vierten befehls-brieff erhalten1349? Alsatia 1858/61 S. 332
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dass man zweyen oder dreyen von den vornembsten in Schweitz etwas für ein paar handtschue spendieren oder verehren thäte, wann mann die ratifikation ... zu erhalten gesinnet wäre1690 ArchBern 24 (1918) 109