Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
schnitzen
schnitzen, v.
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maisterstuck ... nach aines hanntwerchs haissen gemacht, mit namen malen, schnitzen, schiltwerch1448 BayrHdw. 81
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der niesser mag sein wappen in seiner nießbrauchiger wonung vnd gebewen malen vnd schnitzen lassen1567 Pegius,Dienstbarkeiten 4v Faksimile
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[wer] mit schmehlichen schrifften, ... beschrieben, gemahlet oder geschnitzt, seine oberkeit ... laͤsterlich angreiffen ... wuͤrde, ... [soll] mit dem schwerdt gericht werdenPfalzLR. 1582 V 67 Volltext (und Faksimile)
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zum bemalen und ausstaffiren der geschnizten bilder muͤsen die bildhauer die maler gebrauchen, hingegen doͤrfen diese keine gehauene oder geschnizte bilder machen1779 Weisser,RHandw. 280 Faksimile
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[Nestler dürfen] dz loden, so viel sie selbsten ... zu verarbeiten haben, nach gefallen färben, nicht aber unverarbeitet ... umb lohn schnitzen oder färben1697 C.-P. Clasen, Textilherstellung in Augsburg II (Augsburg 1995) 69
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daz wir alle drei gemeinden sollend mit einander [kesse] kaufen und bezahlen, es sei aus gemeinem seckel oder auf die kuohland schnizenAnf. 17. Jh. Graubünden/GrW. V 212 Faksimile
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[Zugezogene sollen] widerumben hofiünger sein und bleiben, auch den hofiüngern mit leib, hab und guet zu versteuren und zu schnizen widerumben zuegehören1601 Vorarlberg/ÖW. XVIII 91
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[von schnitzen der gütern:] es sollen die ligende güter und alpen geschnitzet werden an dem ort wo des besitzers oder eygenthumbers rauch aufgeht1713 ChurBund. 293