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schiffer

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Schiffer

Schiffer, m.

im Hanseraum Überschneidungen mit mnd. schipper aus schiphere, vgl. Schiffherr
I Führer, Verantwortlicher, Eigner eines Schiffes
I 1 in der Seeschifffahrt: Kapitän, zT. in Personalunion mit dem Kaufmann, dem (Mit-)Eigentümer bzw. (Mit)Reeder und dem Steuermann
I 1 a in Definitionen
  • schiffer ist vom schiffmann unterschieden, dieser ist unter jenem, den schiffer nehmen die rheder an, den schiffmann aber nimmt der schiffer an
    1741 Frisch II 180 Faksimile
  • bey kauffardey-schiffen pflegt man den befehlshaber capitain zu nennen, wenn er weite gewaͤsser befahren ... hat, dahingegen die uͤbrigen, welche auf naͤheren revieren bleiben und England, Frankreich, die Ostsee befahren, bloß schiffer genannt werden
    1787 AnnBrschw. II 1 S. 67 Anm.*
I 1 b als Vertragspartner, Frachtnehmer im Verhältnis zum Kaufmann, Befrachter oder Reeder
  • dit zijn de ordinancie unde insettenge, de de cooplude unde scippers mit malcanderen holden
    Anf. 15. Jh. Telting,SeeR. 26, Übschr. [Waterrecht]
  • dese ordinancie van zeevaerdich recht hebben gemaect die scout, scepenen ... mitten sceppers ende reders der stede van Edam
    2. Hälfte 15. Jh. VerslOudeR. 4 (1903) 341
  • gibet sich einer fuͤr einen schiffer ... aus und bestehet nicht dafuͤr, kan er dessen uͤberwiesen werden ..., der sol das geld ... wider geben und darzu noch halb so viel
    1586 LübStR. VI 1 § 1 Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
  • welcher schiffer zuvor ein schiff gefuͤhret hat, der sol von niemandt anders vor schiffer angenommen werden, es sey dann, das er gut beweiß vnnd zeugniß aufzulegen hab, daß er von seinen vorigen freunden, denen er gedienet, mit ihrem wissen vnnd guten willen nach gethaner ... rechnung abgeschieden sey
    1614 HansSeeR. II 2 Faksimile
  • die reeder haben macht, einen schiffer auff- und abzusetzen, wie sie es am besten befinden
    SchwedSeeR.(1667) 43 Faksimile
  • ein jeder schiffer ist schuldig, ... so viel tuͤchtiges schiffsvolk, als zu seinem schiff noͤthig, zu heuren
    1727 PreußSeeR. III 54
I 1 c als Verantwortlicher und Befehlshaber bzw. Arbeitgeber auf dem Schiff im Verhältnis zu den Untergebenen
  • ein schiffs-reder oder schiffs-patron, dem alle einkuͤnfften des schiffs zugehoͤren, und der unter sich einen ... schiffer oder schiffs-capitain hat
    1721 KlugeBeamte IV 1082 Faksimile
  • [Leibeigene] koͤnnen ohne erlaßschein nicht bey handwerkern, schiffern ... aufgenommen werden
    1785 Fischer,KamPolR. I 753 Faksimile
I 1 d besondere Aufgaben, Pflichten, besonderer Schutz des Schiffers
  • alse de schipper dat gud ut zinen scepe gescepet heeft, zo mach hi dat gud by ziner bord holden vor zine vracht unde vor ungelt
    Anf. 15. Jh. Hs. Brügge/Telting,SeeR. 40
  • dat alle dieghene van unsen burgeren, hetsy schippers off koepluiden, die unser statt rechten buyten opter heren ende steden tollen gebruycken, ... alhyer ende anders nergens wonen sullen
    1547 NijmegenStR. 254 Faksimile
  • daß keinem ... fremden gestattet werde, ... den verkauf mit dem korn zu treiben ... auch durch keine fremde schiffer einladen, es sey dann zum ersten denjenigen schiffern, so da gesessen, feil
    1582 HadelnPriv. 58 Faksimile
  • [Übschr.:] der ehrbarn hanse-staͤdte schiffs-ordnung und seerecht, deren sich ihre buͤrger, sonderlich schiffsrheder, befrachter, schiffer und schiffsvolk zu verhalten
    1591 Pöhls,HR. III 23 Faksimile
  • damit auch die schiffere des schiffs vnd ihres ambts desto besser außwarten moͤgen, so sollen sie sich nicht bald mit kauffmanschafft beladen
    1614 HansSeeR. III 3 Faksimile
  • ein jeglicher schiffer soll des compasts, der see vnd fahrwasser kuͤndig sein vnd das schiff zu fuͤhren vnd zu steuren, zu laden vnd zu lossen vnd das volck anzufuͤhren [wissen]
    1614 HansSeeR. III 1 Faksimile
  • es soll kein schiffer ... ohne bey sich habende unsere bestellte piloten ... unsern port ein- oder ausseegeln
    1674 BrandenbZollRegl. 140
  • [falls] der schiffer durch signale keine huͤlfe verlanget, ... [soll] sich niemand unterstehen, das schiff zu besteigen, mit der verwarnung, daß derjenige, der wider des schiffs-capitaͤns willen ... an bord des schiffes steiget, als ein dieb und raͤuber [angesehen wird]
    1776 Oldenburg/v.Berg,PolR. V 213 Faksimile
  • [es] ist den schiffern verboten, ... zu handeln und zu hausiren, ausgenommen mit kaͤse
    1785 Fischer,KamPolR. III 111 Faksimile
  • schiffer, welche auf dem platten lande wohnen, duͤrfen mit ihren schiffen nicht uͤber dy see ... fahren, bevor sie sich in einer der seestaͤdte wohnhaft niedergelassen und daselbst buͤrger geworden
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 91 Faksimile
  • er [der schiffer] muss ein ... tagebuch über die ganze reise [führen]
    1794 PreußALR. II 8 § 1506
  • es soll niemand in hiesigen landen zum schiffer angenommen werden, der nicht zuvor ... geprüft, ob er ... den schiffbau verstehe
    1794 PreußALR. II 8 § 1446
  • welcher den sich in gefahr befindenden schiffern ... die verlangte ... huͤlfe verweigerte, ... ist in eine zuchthausstrafe zu verurtheilen
    1803 Schleswig u. Holstein/v.Berg,PolR. V 242 Faksimile
I 2 in der Fluss- und Binnenschifffahrt: Binnenschiffer, Flussschiffer; Partikulierer, Schiffseigner; auch: Führer eines kleineren Wasserfahrzeugs, zB. Fährmann
  • her R. der schifer
    1291 Wels/CorpAltdtOrUrk. II 579
  • es soll auch kein schiffer des jahrs mehr denn eine kohl-reise thun, auch nicht mehr denn fuͤnf stiege last laden
    1648 Rendsburg/CCHolsat. III 1076 Faksimile
  • wir [herzog zu Würtemberg haben] nun die schiffer ... in eine zunfft eingeworfen
    1719 Heiman,Neckarschiffer I 270
  • muß jeder schiffer einen jahrgulden ... entrichten
    1734 WestfMag. 3 (1787) 252
  • ein vorrecht fuͤr die schiffer ist, daß sie von allen personal-diensten als hagen, jagen ... ja sogar von der landes-auswal und ... einquartirung frei sind
    1780 Weisser,RHandw. 397 Faksimile
  • herrschaftliche guͤter sind die schiffer um einen geringeren lohn zu fuͤhren verbunden
    1780 Weisser,RHandw. 397 Faksimile
  • wirthe, schiffer, oder fuhrleute haften fuͤr sachen, die ... ihnen ... uͤbergeben worden sind, gleich einem verwahrer
    1811 ÖstABGB. § 970 Faksimile
  • allen schiffern und floßmeistern an der Donau ... ist untersagt, wenn ein anderer schiffer in ihrem districte guͤter verladet, ihm dieses [zu verwehren]
    1815 RepStaatsVerwBaiern II² 218 Faksimile
II Seemann, Matrose; auch: hochrangiges Besatzungsmitglied
  • wairt dat enige wtheemsche luyde mit gedende scepe binnen Leyden quamen ende drinckelbier inhadden, ... die sullen binnen scepsboort vrij wesen van horen bier exsijs, mar des soe en sullen die scipperen van dat bier niet opt lant brengen
    1451 LeidenKb. 168 [hierher?] Faksimile
  • deß orts haben die schiffer jr besonder auffmercken auff jren schiffherrn der patronen, welcher allain zu regieren, zu gebieten und verbieten hat
    1565 Fronsperger,MeerKriegsO. 247
  • schiffer, schiff-patron ... hat die aufsicht uͤber die seegel und alle equippage; iedoch darff er, wenn ein capitain mit auf dem schiffe ist, ohne des capitains einwilligung nichts wichtiges thun
    1742 Zedler 34 Sp. 1498 Faksimile
III im jütischen Recht: Bewohner eines Schiffsgestellungsbezirkes, die zu Bau und Ausrüstung eines (königlichen Kriegs-)Schiffes verpflichtet sind
  • wolde he [styreman] sick oͤverst an deme, dat se [de im schepe syn] em beden [für den Schiffbau], nicht genoͤgen laten, so moͤgen de schippere sick suluest ein schip buwen
    JütLow. 1590 III 5 Volltext (und Faksimile)

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    schiffer

    Mhd. Handwörterbuch (Lexer) · +3 Parallelbelege

    schiffer s. schiver.

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Schiffer

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Der Schiffer , des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattinn die Schifferinn, derjenige, welcher auf dem Schiffe die Aufsic…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Schiffer

    Goethe-Wörterbuch

    Schiffer Mitglied der Besatzung eines Schiffes, überwiegend iS des Schiffsführers a konkr α auf Flüssen, Kanälen od Seen…

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Schiffer

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Schiffer ( Schiffsführer, Schiffskapitän , engl. Master , franz. Capitaine ), der zum Erwerbe durch die Schiffahrt besti…

  5. modern
    Dialekt
    Schiffer

    Schweizerisches Idiotikon · +5 Parallelbelege

    Schiffer Band 8, Spalte 374 Schiffer 8,374

  6. Sprichwörter
    Schiffer

    Wander (Sprichwörter)

    Schiffer 1. De Schipper mut op de hiss 1 fahren. 1 ) Muthmassung, Ungefähr. 2. Dem Schiffer kann nichts widerstehen, das…

  7. Spezial
    Schiffer

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Schif|fer m. (-s,-) 1 (Schiffsführer) navigant (-nc) m. , navigadú (-dus) m. 2 (Seemann) mariná (-nas) m. 3 (Kapitän) ca…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit schiffer

150 Bildungen · 109 Erstglied · 39 Zweitglied · 2 Ableitungen

Ableitung von schiffer

schiff + -er

schiffer leitet sich vom Lemma schiff ab mit Suffix -er.

Zerlegung von schiffer 2 Komponenten

schif+fer

schiffer setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

schiffer‑ als Erstglied (30 von 109)

Schifferalte

DRW

schiffer·alte

Schifferalte, m. Ältester (auch: Vorsitzender) einer (örtlichen) Vereinigung von Schiffern; in Hamburg: Mitglied des Admiralitätsgerichts mi…

schifferbeinkleid

DWB

schiffer·beinkleid

schifferbeinkleid , n. weite hose, wie sie schiffer tragen: weste und schiffer-beinkleider weisz und blau gestreift. Gotter 3, 425 . vgl. sc…

Schifferbord

DRW

schiffer·bord

Schifferbord, n. Reling; Schiffswand; Schiffsdeck; binnen und buten Schifferbord an Bord und an Land bdv.: Schiffsbord dat densche seerecht …

schifferbrot

DWB

schiffer·brot

schifferbrot , n. die nahrung der schiffer, der schiffszwieback ( s. d. ). Apinus 484 .

Schifferbörse

DRW

schiffer·börse

Schifferbörse, f. Versammlungs- und Verkaufsort bzw. Markt der Seehandelsleute; als Ort von Verkündungen nach Hamburg geschrieben, damit auf…

Schifferchen

Wander

schiff·erchen

Schifferchen Wer söck als Schöpperke utgöfft, mot ok als Schöpperke fohre. ( Königsberg. )

Schifferdüffel

Meyers

schiffer·dueffel

Schifferdüffel , kräftig gewalktes Wollentuch, 1 m 750–800 g schwer, mit 14–15 Fäden auf 1 cm, aus Streichgarnkette 7000 m und Streichgarnsc…

schifferei

DWB

schiffe·rei

schifferei , f. schiffergewerbe, seefahrt, navigatio Steinbach 2, 411 .

Schiffereid

DRW

schiffe·reid

Schiffereid, m. schriftliche Beeidung der korrekten Angaben durch den Schiffer (I 1) beim Zoll schiffer-eyd 1691 HambGSamml. VI 297 Faksimil…

Schifferfracht

DRW

schiffer·fracht

Schifferfracht, f. für den Transport von Gütern an den Schiffer (I 2) zu zahlender Geldbetrag bdv.: Schifffracht (I) [außgabe der churfürsti…

Schiffergefährt

DRW

Schiffergefährt, n. zu Gefährt (I) Tätigkeit und Gewerbe der (Fuhr-)Schifffahrt wer sich uff daß schiffer gefährt begeben und in dießer der …

schiffergesang

DWB

schiffer·gesang

schiffergesang , m. gesang, wie ihn die schiffer ausüben: tanzmusik, kriegsmusik, kirchenmusik, choral, oratorium, symphonie, oper, schiffer…

Schiffergeschichte

GWB

schiffer·geschichte

Schiffergeschichte im Bild des Schiffbruchs für eine krisenhafte Lebenssituation so sind nun alle die Schiffer- und Fischergeschichten. Man …

schiffergetränk

DWB

schiffer·getraenk

schiffergetränk , n. getränk der schiffer, vom grog gesagt: wir saszen gar bald mit irdenen, holländischen tabackspfeifen bei der kohlenflam…

Schiffergilde

DRW

schiffer·gilde

Schiffergilde, f. Zunft, Gilde von Schiffern (I) bdv.: Schiffamt (II), Schifferbruderschaft, Schiffergesellschaft, Schifferschaft, Schifferz…

schifferglaube

DWB

schiffer·glaube

schifferglaube , m. glaube, dem die seeleute huldigen: da der alte mann sich selber hatte angeklagt, so meinte ich, es müszte also sein, es …

schiffergrab

DWB

schiffer·grab

schiffergrab , n. : und ich brauchte nicht erst auf todtengebeine zu stoszen, wie sie aus schiffer - gräbern vergilbt und vermorscht wohl he…

schiffer als Zweitglied (30 von 39)

Börtschiffer

RhWB

boert·schiffer

Bört-schiffer -šepər Düss m.: Besitzer eines sog. Treidelschiffes, eines Lastschiffes. das früher mit Pferden den Rhein hinaufgezogen wurde.

gildeschiffer

DWB

gilde·schiffer

gildeschiffer , m. , vgl. gildefischer: deszwegen die gildeschipper keinen rechten zug im winter zu thun vermögen ( Preuszen 1690) altpreusz…

Handelsschiffer

Campe

handel·s·schiffer

Der Handelsschiffer , des — s , d. Mz . w. d. Ez. (R.) der Schiffer auf einem Handelsschiffe, ein Schiffer, der Handel treibt, oder auch, de…

hochzeitschiffer

DWB

hochzeit·schiffer

hochzeitschiffer , m. der ein fest zu schiffe besucht: ihr .. mesz- und marktbesucher, hochzeitschiffer, aufhaspler, gutverlämmerer. Garg. 1…

Kaulenschiffer

RhWB

kaulen·schiffer

Kaulen-schiffer -ø- Bernk-Wintrich m.: in dem Neckruf gegenüber solchen, die in der Schule nachsitzen mussten: Sötzenbleiwer, K.!

Lahnschiffer

GWB

lahn·schiffer

Lahnschiffer Im Nachen hinabwärts .. Regen. Dämmerung, Nacht. Die Lahn Schiffer unsicher wegen des Landens GWB T5,172,14 v 25.7.15 Katherina…

luftschiffer

DWB

luft·schiffer

luftschiffer , m. 1 1) der durch die luft schifft: die ehre, der erste luftschiffer gewesen zu sein. Wieland 30, 35 ; Robertsons bericht von…

Marktschiffer

DRW

markt·schiffer

Marktschiffer, m. obrigkeitlich konzessionierter Betreiber eines Marktschiffs vgl. 1Fähre (I), Marktfähring, Marktferge, Marktführer dieselb…

Oberschiffer

Campe

ober·schiffer

Der Oberschiffer , — s, Mz . gl. der oberste Schiffer auf einem Schiffe, auf welchem sich mehrere befinden.

Ohrenschiffer

PfWB

ohren·schiffer

Ohren-schiffer m. : = PfWB Ohrwurm 1, schiwweʳ [ FR-Quirnh ]; vgl. PfWB Ohrenschliffer . —

rangschiffer

DWB

rang·schiffer

rangschiffer , m. eine gesellschaft von schiffern in Mannheim, die nach einer vorgeschriebenen ordnung, die güter in Frankfurt und Mainz ein…

settschiffer

DWB

sett·schiffer

settschiffer , m. ' schiffer, der in dienst und an der stelle des eigenthümers das schiff führt ' Kehrein 1, 376 . vgl. setzschiffer.

setzschiffer

DWB

setz·schiffer

setzschiffer , m. schiffer, der ein schiff fährt, das ihm nicht selbst gehört. Eggers kriegslex. 2 (1757) , 590. Adelung. Jacobsson 4, 151 b…

spreeschiffer

DWB

spree·schiffer

spreeschiffer , m. schiffer auf einem Spreekahn ( s. oben ): man sah es dem niedrigen zimmer freilich nicht mehr an, dasz es einmal betrunke…

Talschiffer

DRW

tal·schiffer

Talschiffer, m. talfahrender, flussabwärts fahrender Schiffer (I 2) vgl. Bergschiffer es sollen auch keinen berg noch thal-schiefferen leich…

Todtenschiffer

Campe

todt·en·schiffer

○ Der Todtenschiffer , — s, Mz . gl. in der Fabellehre der Alten, der Schiffer oder Fährmann, welcher die Seelen oder Schatten der Gestorben…

torfschiffer

DWB

torf·schiffer

torfschiffer , m. , der die brennerde zu schiff befördert Frenssen Jörn Uhl 253 ; torfschipper Schütze holstein. 4, 271 . —

Ableitungen von schiffer (2 von 2)

verschiffer

DWB

verschiffer , m. : der verschiffer musz den betrag der kupfermünze, welche er einzuschiffen beabsichtigt und den hafen, nach welchem dieselb…

verschifferen

ElsWB

verschiffere n zersplittern, von Knochen Hf.