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Meuterei

nhd. bis spez. · 9 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Meuterei

Bd. 13, Sp. 729
Meuterei, gemeinsame Auflehnung der Untergebenen gegen ihren Vorgesetzten, die bei dem Militär, dem Schiffsvolk und bei Gefangenen für besonders strafbar erklärt ist. Das deutsche Militärstrafgesetzbuch bestraft wegen M. diejenigen Angehörigen des Heeres oder der Kriegsmarine, die eine gemeinschaftliche Verweigerung des Gehorsams oder eine gemeinschaftliche Widersetzung oder Tätlichkeit gegen den Vorgesetzten verabreden; ebenso wird mit Strafe bedroht, wer, obgleich er von einer M. glaubhafte Kenntnis erhielt, gleichwohl zur Verhütung derselben eine rechtzeitige Anzeige unterläßt, während umgekehrt den bei einer M. Beteiligten Straflosigkeit zugesichert wird, wenn sie rechtzeitig von derselben Anzeige erstatten. Ferner werden nach der deutschen Seemannsordnung (§ 101 und 102) mehrere Schiffsleute, die auf Verabredung gemeinschaftlich dem Kapitän, einem Schiffsoffizier oder einem andern Vorgesetzten den schuldigen Gehorsam verweigern, mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre bedroht (die gleiche Strafe trifft den Anstifter). Den Rädelsführer trifft eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren. Endlich bestraft das Reichsstrafgesetzbuch diejenigen Gefangenen wegen M., die sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften das Beamten- und Aufsichtspersonal angreifen oder es unternehmen, dieses zu Handlungen oder Unterlassungen zu nötigen, oder endlich mit vereinten Kräften einen gewaltsamen Ausbruch unternehmen, mit Gefängnis von 6 Monaten bis zu 5 Jahren und diejenigen, die dabei Gewalttätigkeiten gegen die Anstaltsbeamten oder gegen das Aufsichtspersonal verübten, mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren. Vgl. Deutsches Militärstrafgesetzbuch, § 103–105; Deutsche Seemannsordnung, § 101 und 102, und Deutsches Strafgesetzbuch, § 122.
1737 Zeichen · 11 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    MeutereiDie

    Campe (1807–1813) · +4 Parallelbelege

    Die Meuterei , Mz. — en , eine unerlaubte Verbindung mehrerer gegen ihre Obern, gegen die Staatsgewalt. Vergl. Aufruhr u…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Meuterei

    Goethe-Wörterbuch

    Meuterei Aufstand, Rebellion; auch bildhaft Die M. der Landleute wird immer gewaltsamer 13 1 ,305,9 Götz 3 IV [ Regentin…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Meuterei

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Meuterei , Veranlassung eines Aufruhrs der Soldaten oder Matrosen.

  4. Spezial
    Meuterei

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Meu|te|rei f. (-,-en) rebeliun (-s) f. , insureziun (-s) f. , revolta (-tes) f.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit meuterei

1 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von meuterei 3 Analysen

meutern + -erei

meuterei leitet sich vom Lemma meutern ab mit Suffix -erei, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

Alternativen: meutern+-er+-ei meuter+-ei

Zerlegung von meuterei 2 Komponenten

meute+rei

meuterei setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

meuterei‑ als Erstglied (1 von 1)

Meutereimacher

DRW

meuterei·macher

Meutereimacher, m. wie Meuterer wie denen auffrhürischen vnnd meutereymachern, so sich besammen, gestrafft werden sollen 1564 PreußBergO. 16…