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Rüge

mnd. bis spez. · 11 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
Anchors
12 in 11 Wb.
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Rüge

Bd. 3, Sp. 1197
Die Rüge, plur. die -n, ein altes, im Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort, welches so wie alle folgende Ableitungen und Zusammensetzungen nur noch hin und wieder in den Gerichten und in der gerichtlichen Sprechart vorkommt. Es bedeutete, 1) die Beschuldigung eines Verbrechens, so wohl eine jede Beschuldigung im gesellschaftlichen Leben, als auch eine Anklage, die Anzeige der von einem andern begangenen Übertretung des Gesetzes an den Richter, in welchem letztern Verstande es durch das ausländische Denunciation zwar sehr, aber doch nicht ganz verdränget worden. Die Rüge thun, die Denunciation. Die Gewissensrüge kommt von der Anklage, von der Beschuldigung des eigenen[] Gewissens noch zuweilen vor. 2) Eine Übertretung des Gesetzes, es sey nun ein eigentliches Verbrechen, oder eine geringere Vergehung, wo es noch hin und wieder in den Gerichten, besonders in den Untergerichten auf dem Lande und in den Provinzen üblich ist. Feldrügen, Verbrechen wider die Feld- und Gränzordnung. Mord, Diebstahl, Brand, und Nothzucht wurden ehedem die vier hohen Rügen oder Hauptrügen genannt. In Meißen auf dem Lande ist die versäumte pflichtmäßige Begleitung einer Leiche unter dem Nahmen der Rüge bekannt, welche gemeiniglich mit 1 Gr. 4 Pf. Buße belegt wird. 3) Die gerichtliche Untersuchung eines Verbrechens, die Inquisition; auch nur noch in einigen Gegenden. Eine Rüge anstellen. Die Rüge erkennen. 4) Die Ahndung eines Vergehens, es sey nun eine Ahndung im gesellschaftlichen Leben, oder eine gerichtliche Bestrafung; wo es nur noch in dieser letztern Bedeutung in einigen Gegenden üblich ist. Besonders wird das Niedersächsische mit dem Blaselaute verstärkte Wroge noch sehr häufig von einer Geldstrafe auf solche Vergehen gebraucht, welche unter dem Nahmen der Rügen oder Wrogen bekannt sind. Bey dem Notker ist Vruoge Rache, und unser Rache selbst scheint ein Intensivum davon zu seyn. 5) Ein Gericht, ein zur Ahndung und Bestrafung der Übertretungen des Gesetzes niedergesetztes Collegium; wo es noch an vielen Orten von gewissen Untergerichten üblich ist, welche allerley Vergehungen wider die Polizey und gute Ordnung ahnden und bestrafen, und wo es im Oberdeutschen auch die Rug lautet. S. Rügegericht. 6) Eine Verordnung zur Aufrechthaltung der äußern Ordnung und Polizey, ein Polizey-Gesetz; gleichfalls nur in einigen Gegenden. Dorfrügen, Dorfsordnungen. Dahin gehöret denn vermuthlich auch die noch im Niedersächsischen gangbare Bedeutung, wo Wroge das Eichen oder die Berichtigung des Maßes und Gewichtes ist, da es denn auch wohl das obrigkeitliche Zeichen bedeutet, womit die Maße und Gewichte bezeichnet werden. Anm. Bey den ältern Oberdeutschen Schriftstellern Ronge, im Niedersächsischen mit dem in mehrern Fällen üblichen Blaselaute Wroge. S. Rügen. Auch im Pohlnischen ist Rug die Inquisition.
2841 Zeichen · 28 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    ¹rü̂gef.

    Mittelniederdeutsches Wb.

    1° rü̂ge ( ruͤge ), f. ( Gen. Sg. rü̂ge ) : Hacke zum Feldbau, Karst, ‚ligo', de scherpe der plôchîseren unde der r. ...…

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Rüge

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Die Rüge , plur. die -n, ein altes, im Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort, welches so wie alle folgende Ableit…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Rüge

    Goethe-Wörterbuch

    Rüge 1 Tadel, Schelte [ der Dresdner Satiriker GW ] Rabener..Sein Tadel der sogenannten Laster und Thorheiten entspringt…

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Rüge

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Rüge , tadelndes Urteil, namentlich eines Vorgesetzten dem Untergebenen gegenüber; dann die Anzeige eines geringen Verge…

  5. Sprichwörter
    Rüge

    Wander (Sprichwörter)

    Rüge 1. Gegen wahre Rüge hat niemand Klage. – Graf, 352, 409. Wenn man von jemand etwas Uebles behauptet, ist, sofern es…

  6. Spezial
    Rüge

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Rü|ge f. (-,-n) 1 slomenada (-des) f. 2 (Verweis) bruntorada (-des) f. 3 (Tadel) critica (-ches) f. ▬ sich eine Rüge zuz…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit ruege

44 Bildungen · 40 Erstglied · 3 Zweitglied · 1 Ableitungen

ruege‑ als Erstglied (30 von 40)

rügeamt

DWB

ruege·amt

rügeamt , n. eine behörde, die die befolgung der gesetze zu überwachen und übertretungen derselben zu rügen hat, untergericht, munus censori…

Rügebar

Adelung

ruege·bar

Rügebar , adj. et adv. nur noch in einigen Gegenden, für klagbar. Rügebar werden, klagbar, etwas klagen oder denunciiren. Ingleichen strafba…

rügeblick

DWB

ruege·blick

rügeblick , m. rügender, strafender blick: hier sah der kirchenrath mit einem fragenden rügeblick unter den zuhörern umher. J. Paul flegelj.…

rügebuch

DWB

ruege·buch

rügebuch , n. gerichtsbuch eines rügegerichts, in welches vergehen und rügen eingetragen werden. Frisch 2, 133 b . Adelung. von der komödie:…

rügefall

DWB

ruege·fall

rügefall , m. : wie viele beschwerden liest man nicht in andern rügesachen, womit sich die parteien vergebliche mühe und kosten machen, und …

Rügefrist

Meyers

ruege·frist

Rügefrist , die Frist zur Geltendmachung eines rechtlichen Mangels; bei den Antragsverbrechen die Frist, in der der Antrag auf Strafverfolgu…

rügegericht

DWB

ruege·gericht

rügegericht , n. , mhd. rüegegerihte, benennung gewisser untergerichte, vgl. rügeamt . Frisch 2, 133 b . freier: es fiel ihm bei, dasz sein …

Rügegerichtbarkeit

Campe

ruege·gerichtbarkeit

Die Rügegerichtbarkeit , o. Mz . die Gerichtbarkeit eines Rügegerichtes, wie auch die Gerichtbarkeit, nach welcher einem die Rüge oder Bestr…

rügegraf

DWB

ruege·graf

rügegraf , m. ehemals der vorsitzende eines rügegerichts, advocatus sive procurator imperatoris. Frisch 2, 133 b . Adelung.

rügehafer

DWB

ruege·hafer

rügehafer , m. in oberd. gegenden eine abgabe in hafer zur anerkennung der rügegerichtsbarkeit. Adelung.

rügeheer

DWB

ruege·heer

rügeheer , m. : die rügeherren ( quaestores parricidii ). Niebuhr 2, 350 .

Rügeherr

Campe

ruege·herr

Der Rügeherr , — en, Mz. — en , ein Beisitzer bei einem Rügegerichte. M. Kramer.

rügeln

DWB

rug·eln

rügeln , verb. rütteln, schütteln, eine causativbildung zu dem adj. rogel locker, lose oben sp. 1109. die ursprüngliche bedeutung ist demnac…

rügelsam

DWB

rugel·sam

rügelsam , adj. regsam, thätig. Lexer 208 . Höfer 3, 50 .

rügemeister

DWB

ruege·meister

rügemeister , m. der richter in einem rügegerichte; so wird in einigen gegenden der schultheisz eines dorfes genannt. Adelung. mhd. riegmeis…

Rügenschreiber

Adelung

ruegen·schreiber

Der Rügenschreiber , des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, ein Schreiber oder Actuarius in einem Rügegerichte.

rügenswerth

DWB

ruegen·s·werth

rügenswerth , adj. was gerügt zu werden verdient, tadelnswerth: Campe's wörterbuch hat in hinsicht auf das philosophische der sprache .. die…

Rügenwalde

Meyers

ruegen·walde

Rügenwalde , Stadt im preuß. Regbez. Köslin, Kreis Schlawe, unweit der Mündung der Wipper in die Ostsee und an der Staatsbahnlinie Zollbrück…

rügeopfer

DWB

ruege·opfer

rügeopfer , n. opfer, welches eine sünde rügt, d. h. an den tag bringt ( vgl. rügen 3, b ), oblatio investigans delictum. Frisch 2, 133 b , …

rügeordnung

DWB

ruege·ordnung

rügeordnung , f. ordnung des verfahrens in einem rügegericht. Frisch 2, 133 b . Adelung, nach demselben und Campe auch eine verordnung eines…

Rügepflicht

DERW

ruege·pflicht

Rügepflicht, F., ›(beim Handelskauf) zur Erhaltung der Mängelrechte erforderliche Obliegenheit zur Anzeige der Fehler einer Ware‹, 19. Jh.?,…

rü̂gere

MNWB

rue·gere

° rü̂gere , m. : Beschuldiger, Ankläger (Brem. Arzneib. 64); — vgl. wrö̂ger.

rügerin

DWB

ruege·rin

rügerin , f. tadlerin, mhd. rüegerîn Lexer mhd. wb. 2, 526 .

rügesache

DWB

ruege·sache

rügesache , f. rechtssache, die vor ein rügegericht gehört. Frisch 2, 133 b . Möser patr. phant. 2, 157 . s. rügefall .

rü̂gesch

MNWB

ruege·sch

° rü̂gesch , adj. : von der Insel Rügen stammend ?, 14​1⁄2 elle r.ers stê(i)ns van Gôtlande gebracht (Elbing KR 2, 56).

rügeschmerz

DWB

ruege·schmerz

rügeschmerz , m. schmerz der rüge oder strafe: jede wiederholung des fehlers wird hier verdoppelung, zu welcher rüge-schmerz sogar als reiz …

ruege als Zweitglied (3 von 3)

deichrüge

DWB

deich·ruege

deichrüge , f. anzeige bei der behörde von den mängeln an einem deich, welche der deichschauer entdeckt hat.

gewissensrüge

DWB

gewissen·s·ruege

gewissensrüge , f. , in buchungen spät bezeugt, in einzelnen belegen in das 17 te jahrhundert zurückreichend: gewissensrug und anfechtung si…

Ableitungen von ruege (1 von 1)

gerüge

DWB

gerüge , n. subst. verb. zu rügen, anklage, beschuldigung: dasz doch das gerüge, das seiner gnaden im rücken möcht an die kais. maj. gebrach…