Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rätlich adj. und adv.
rätlich , adj. und adv. , in mehreren bedeutungen. 1 1) in fülle, reichlich ( vgl. rat 2, a, sp. 157): wenn die Corinthier in der gemein zuosamen kamen, so bereiteten die reichen köstliche und rätliche abentmal zuo. Melanchthon annot. zu 1 Cor. (1524) cap. II. vergl. schweiz. rathlich, wer sich zu pflegen weisz, oder gut verpflegt ist, reinlich, säuberlich. Stalder 2, 253 . 2 2) von einer person, in der fügung rätlich sein, mit hilfe oder rat dienend ( vgl. rat 3 und 4, sp. 158 fg. ): was kan ich doch hierin unserm hochlöblichen khurfürsten mit meinem schreiben dienen oder rethlich sein? Luthe…