Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
pfändung f.
pfändung , f. die ( private oder gerichtliche ) wegnahme fremder sachen zur deckung einer forderung, das pfänden, pigneratio Stieler 1432 , mhd. phandunge und phendunge ( auch die verpfändung, das pfand Lexer 2, 225 ); auch nhd. manchmal ohne umlaut pfandung: phantung tun, pfänden. österr. weisth. 6, 30, 5 ( vom j. 1478); so mag man mit pfandung ( des viehes ) verfahren. 1, 31, 6 ( vom j. 1625); wenn weder schuld noch pfandung gestattet würde. Möser 3, 270 ; die pächter durch pfändungen zu bezahlung ihrer pacht anzuhalten. 4, 174; die pfandungen, so zu erhaltung eines rechts geschehen. 2, 155;…