Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Pfändung
Pfändung
Pfand n. ‘Gegenstand als Bürgschaft, Sicherheitsleistung für eine Forderung’, ahd. (8. Jh.), mhd. phant, asächs. afries. nl. pand, mnd. mnl. pant; Herkunft ungeklärt. Eine angenommene Entlehnung des nur im Kontinentalwestgerm. bezeugten Substantivs (anord. pantr aus dem Mnd.) aus afrz. pan ‘Stück Tuch’ (aus lat. pannus ‘Stück Tuch, Lappen’), auch (nordafrz.) ‘an einen Gläubiger zur Sicherheit übergebener Vorrat an Tuch’, daher ‘Sicherheit, Bürgschaft’ (woraus engl. pawn), ist insofern wenig wahrscheinlich, als die letztgenannte Bedeutung im Frz. erst im 13. Jh. auftritt und der auslautende Dental im Germ. unerklärt bleibt (nordmfrz. pand, pant dürfte vielmehr auf mnl. Einfluß zurückzuführen sein). Wenig befriedigend ist auch die Herleitung von lat. pactum ‘Vertrag, Vergleich, Abrede’ (s. Pakt), da dabei eine nicht nachzuweisende vlat. Entwicklung über *panctum zu *pantum vorausgesetzt werden müßte. Schließlich wird noch Herleitung (wie bei Pfennig, s. d.) aus lat. pondus ‘Gewicht’ erwogen unter Annahme einer Bedeutungsentwicklung zu ‘Münzsicherheit’ (beim Nachwiegen von Geldstücken unterschiedlichen Feingehalts), vgl. in: Lingua 26 (1970/71) 311; die Entlehnung müßte dann sehr früh, im Unterschied zu Pfund (s. d.) schon vor dem Wandel von ie. o zu germ. a erfolgt sein und würde nur die auf dem Festland mit den Römern in Beziehung stehenden germanischen Stämme betroffen haben. – Unterpfand n. ‘Gegenstand, Geldsumme als Sicherheit’, übertragen ‘Zeichen, Beweis’, zuvor (rechtssprachlich) ‘Gegenpfand, Sicherheit, die der Pfandempfänger dem Verpfänder hinterläßt’, spätmhd. underphant. pfänden Vb. ‘ein Pfand für eine geldliche Forderung einziehen’, mhd. phanten, phenden ‘jmdm. ein Pfand abnehmen’, ahd. phantōn ‘zum Pfande geben’ (9. Jh.). verpfänden Vb., mhd. verphenden. Pfändung f., mhd. phandunge, phendunge.