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Versteigerung

nhd. bis spez. · 11 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
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11 in 11 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Versteigerung

Bd. 20, Sp. 110
Versteigerung (Verstrich, Auktion, Lizitation), der Verkauf einer Sache an den Meistbietenden. Der Bietende ist so lange verbunden, die Sache für sein Gebot anzunehmen, bis er überboten wird, oder die V., ohne daß ihm der Zuschlag erteilt wurde, geschlossen worden ist (Bürgerliches Gesetzbuch, § 156), der Versteigerer (Auktionator) gibt seine Zustimmung in die Überlassung der Sache durch den Zuschlag. Die V. ist entweder eine amtliche oder eine private; sie ist freiwillig, wenn der Eigentümer der zu verkaufenden Sache sie beantragt, oder notwendig, wenn diese Zustimmung nicht erforderlich ist (Zwangsversteigerung, Subhastation, Gant, Vergantung). Die gerichtlichen Versteigerungen gehören in der Regel zu den notwendigen; die außergerichtlichen dagegen sind gewöhnlich freiwillige, obgleich auch die Gerichte freiwillige Versteigerungen vornehmen, z. B. wegen Erbteilungen, und außergerichtliche als notwendige sich darstellen, z. B. Verkauf eines Faustpfandes im Wege der V. Öffentliche V. liegt vor, wenn sie durch den für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollzieher oder zu Versteigerungen befugten andern Beamten (Notar, Handelsmäkler etc.) oder öffentlich angestellten Versteigerer öffentlich erfolgt (Bürgerliches Gesetzbuch, §383 ff.). Das Gewerbe der Versteigerer ist in Deutschland ein freies (s. Auktionator). Dagegen verbietet die deutsche Gewerbeordnung (§ 56 c) die sogen. Wanderauktionen (vgl. Hausierhandel), bei denen Waren im Umherziehen versteigert werden. Doch können von der zuständigen Behörde Ausnahmen von diesem Verbot zugelassen werden. Wegen der gerichtlichen V. s. Pfändung und Zwangsvollstreckung. Nach österreichischem Recht erfolgt die freiwillige V. nur dann unter Intervention des Gerichts, wenn unbewegliche Sachen oder zu einer Verlassenschaft oder einem Minderjährigen oder Pflegebefohlenen gehörige bewegliche Sachen zur V. gelangen; in allen andern Fällen interveniert die politische Behörde (§ 269 des Patents vom 9. Aug. 1854). Vgl. Süßheim, Das moderne Auktionsgewerbe (Leipz. 1900); F. Hoffmann, Der Geschäftsbetrieb der Versteigerer (Berl. 1902).
2114 Zeichen · 33 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    VersteigerungDie

    Campe (1807–1813) · +3 Parallelbelege

    Die Versteigerung , Mz. — en . 1) Die Handlung, da man etwas versteigert; ohne Mehrzahl. 2) Der öffentliche Verkauf von …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Versteigerung

    Goethe-Wörterbuch

    Versteigerung [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Versteigerung

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Versteigerung , s. Auction .

  4. modern
    Dialekt
    Versteigerung

    Elsässisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Versteigerung [Fərtæjərù Ndhsn. ; Fərtaijərù Str. ] f. wie hochd.

  5. Spezial
    Versteigerungf

    Dt.-Russ. phil. Termini · +1 Parallelbeleg

    Versteigerung , f аукцион , м → FiloSlov Auktion, f

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit versteigerung

16 Bildungen · 15 Erstglied · 1 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von versteigerung 3 Analysen

ver- + steigerung

versteigerung leitet sich vom Lemma steigerung ab mit Präfix ver-.

Alternativen: versteigeren+-ung ver-+steiger+-ung

Zerlegung von versteigerung 3 Komponenten

ver+(steige+rung)

versteigerung setzt sich aus 3 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

versteigerung‑ als Erstglied (15 von 15)

versteigerungserlös

DWB

versteigerung·s·erloes

versteigerungserlös , m. , aus der versteigerung gelöste geldsumme: der finder ist berechtigt .., die sache oder den versteigerungserlös ( d…

versteigerungsheft

DWB

versteigerung·s·heft

-heft , -protocoll , n.; ein buch, welches das verzeichnis der zu versteigernden sachen enthält (auctionscatalogus), auch das versteigerungs…

versteigerungsstube

DWB

versteigerung·s·stube

-stube , -tafel , f. , wo die versteigerung stattfindet: die versteigerung hat durch einen für den versteigerungsort bestellten gerichtsvoll…

versteigerungstag

DWB

versteigerung·stag

versteigerungstag , -termin , m. 1) der zur versteigerung anberaumte zeitpunkt, 2) die bis zur versteigerung gesetzte frist: es würde z. b. …

versteigerungsweise

DWB

versteigerung·s·weise

versteigerungsweise , adv. , auf dem wege der versteigerung: blut weinen möchte ich, wenn ich .. an arme, verwaisete kinder denke, welche ..…

versteigerung als Zweitglied (1 von 1)

Pachtversteigerung

DRW

pacht·versteigerung

Pachtversteigerung, f. I Erhöhung der Pacht (IV) mach unser ... her abt als ... grundther ... uns ... mit geiner erbtheilungh oder pechtvers…