Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nichtig adj.
nichtig , adj. das negierte ichtig ( th. 4 2 , 2037). 1 1) was nichts ist, keine wesenheit, keinen bestand, keinen wert oder nutzen hat, nihili. Dasyp. K 8 c . Stieler 1358. 1@a a) attributiv: unsere veter haben falsche und nichtige götter gehabt, die nichts nützen können. Jer. 16, 19 ; ein nichtiger sünder. Zwingli 1, 98 ; nichtiger ( nichtsnutziger ) mensch, homo nihili Dasyp. ; du nichtiger mann, du hast in unredlich erschlagen. Amadis 236 K.; ausz falscher angebung eines nichtigen zwergs. 183; ein verrätherischer und nichtiger lecker. 182; derhalben sein bruder ... in anfieng zu verachten …